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Vorwurf

ZfA zahlt nur mit großer Verspätung

Kindergarten, Flugpauschale, ärztliche Behandlung: Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) übernahm die Kosten erst viele Monate später, berichten Auslandsdienstlehrkräfte. Die GEW hat nachgehakt.

10.000 Euro im Jahr für die private Kita

Ganz schön teuer, der private Kindergarten in der außereuropäischen Großstadt. Umgerechnet 10.000 Euro kostete die Betreuung für den zweijährigen Sohn plus Verpflegung im Jahr 2018/19. Viel Geld für Hedwig Sommer , die als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) in besagter Großstadt Deutsch unterrichtet. Sie musste den Betrag im Voraus zahlen, zu Beginn des Kita-Jahres. Zum Glück versprach die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), einen Großteil der Kosten zu übernehmen. Doch die Auszahlungen erfolgten sehr spät.

ZfA überwies zweite Rate erst Ende des Jahres  

Hedwig Sommer* erhielt im Juli 2018 eine erste Abschlagszahlung: 3.800 Euro. „Die zweite Rate wurde erst Ende Dezember 2018 gezahlt“, beschwert sich die Deutschlehrerin. Warum so spät? 3.800 Euro über Monate vorzustrecken, fällt nicht leicht, wenn  etliche Kita-Posten aus eigener Tasche zu zahlen sind. Hedwig Sommer muss jährlich 1.200 Euro Eigenanteil leisten, 1.200 Euro im Jahr kostet das Mittagessen. Weitere 1.200 Euro jährlich sind für den Bus zur Kita zu überweisen.

Stellungnahme der ZfA

Auf Anfrage erklärt ZfA-Fachbereichsleiter Peter Dicke: Er könne „aufgrund der Anonymisierung“ nicht auf den Einzelfall eingehen. Die ZfA zahle einen „einmaligen Abschlag“ von 80 Prozent der Kita-Gebühren, abzüglich Eigenanteil und der Kosten für die Mahlzeiten. Dies gelte, sofern der gesamte Beitrag im Voraus verlangt werde – „wobei in Einzelfällen bei besonderer Belastung auch ein höherer Beitrag ausgezahlt werden kann“. Der Restbetrag werde nach Ablauf des Kita-Jahres übernommen. Wir erfahren: Die Auszahlung in zwei Raten sei laut ZfA nur für die Fälle vorgesehen, „in denen der Kindergartenbeitrag monatlich zu zahlen ist“. Was auf Hedwig Sommer nicht zutrifft.   

Auslandsschule richtet Hilfs-Fonds für Lehrkräfte ein

Nächster Fall. Lutz Diekmann* unterrichtet als ADLK an einer Deutschen Auslandsschule in einem südlichen Schwellenland. Nach einem Unfall musste Diekmann zum Arzt. Die Behandlungskosten zahlte er privat und reichte die Rechnung bei der Beihilfe ein. „Die Beihilfe hat erst acht Monate später erstattet“, berichtet Diekmann. Seine Auslandsschule habe inzwischen auf eigene Kosten einen Fonds für Lehrkräfte angelegt, deren Ersparnisse nicht ausreichen, um Arztkosten monatelang vorzustrecken. Lutz Diekmann ist sauer: Auch Pauschalen für den Flug nach Hause werden „erst mit monatelanger Verzögerung ausbezahlt“.

ZfA begründet Verzögerungen mit „technischer Umstellung“

ZfA-Fachbereichsleiter Peter Dicke erklärt dazu auf Anfrage: „Aufgrund einer technischen Umstellung Ende 2018/Anfang 2019“ im Bundesverwaltungsamt sei es zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei Beihilfeangelegenheiten gekommen. Inzwischen seien die Probleme behoben. Beihilfeanträge werden innerhalb „von maximal 12 Arbeitstagen bearbeitet, mitunter auch schneller“, so Dicke. Und: Die ZfA zahle Flugpauschalen nach der Reise, „in der Regel“ eine Woche nach Antragstellung. Für die „Hinübersiedlung“ zum ausländischen Einsatzort überweise die ZfA die Kosten für Reise und Umzug bei entsprechendem Antrag „bereits 6 Wochen vorher“. 

Auslandslehrkräfte sollten Reserven anlegen

Für Hedwig Sommer steht fest: „Wenn man als Lehrkraft ins Ausland geht, muss man grundsätzlich über höhere Reservebeiträge auf seinem Konto verfügen, da man häufiger Vorauszahlungen leisten muss.“ Dem widerspricht die ZfA. Dass Lehrkräfte „regelmäßig mit höheren Summen finanziell in Vorleistung treten müssten, trifft nach meiner Erkenntnis nicht zu“, betont Fachbereichsleiter Peter Dicke. Die GEW will das Thema weiter im Auge behalten und bittet Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Erfahrungen verspäteter ZfA-Zahlungen, sich zu melden.

* Namen von der Redaktion geändert