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Novellierung des Berufsbildungsgesetztes

Wie die Berufliche Bildung inklusiv werden kann

Inklusion spielt auch in der Beruflichen Bildung eine große Rolle. Wie sie gelingen kann und was dazu nötig ist – dazu hat die GEW mit Partnerinnen und Partnern Vorschläge gesammelt.

2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Noch immer liegt die Umsetzung aber in weiter Ferne – auch in der Beruflichen Bildung. Gerade überarbeitet die Bundesregierung das Berufsbildungsgesetzes, seit Dezember liegt ein Entwurf auf dem Tisch. Doch es gibt keinen Reformvorschlag hin zu einem inklusiven berufsbildenden System.

„Das Berufsbildungsgesetz muss das Thema Inklusion dringend mit aufgreifen. Auch jungen Menschen, die unter Benachteiligung, Beeinträchtigung oder Behinderungen leiden, brauchen gute Bedingungen in der Beruflichen Bildung, um ihre Berufsausbildung erfolgreich abschließen zu können. So können sie als Fachkräfte zukünftig am Arbeitsmarkt teilhaben“, sagte Ansgar Klinger, GEW-Experte für Berufliche Bildung am 15. Januar anlässlich des gemeinsamen parlamentarischen Gespräches von GEW, der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit in Berlin.

Dazu bedarf es unter anderem einer Neudefinition der Personengruppen, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen, einer echten Ausbildungsplatzgarantie für alle junge Menschen, eines Anerkennungssystems von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen sowie eine Verlängerung statt einer Verkürzung von Ausbildungszeiten für benachteilige und beeinträchtigte Jugendliche.

Des Weiteren muss aus der Sicht der GEW das Thema Inklusion in der parallel laufenden Enquete-Kommission „Beruf­liche Bil­dung in der digitalen Arbeitswelt“ des Deutschen Bundestages als Schwerpunktthema mit aufgenommen werden.