Zum Inhalt springen

Urlaub für Lehrkräfte außerhalb der Schulferien

Angestellte Lehrkräfte haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer: Wenn sie krankheitsbedingt ihren Urlaub in den Schulferien nicht nehmen können, haben sie Anspruch auf Urlaub auch außerhalb der Ferien, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Geklagt hatte ein angestellter Lehrer aus Nordrhein-Westfalen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Schulträger hat Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt.

Weitere Informationen siehe Meldung DGB Rechtsschutz in der Servicebox rechts oben