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Tarifverhandlungen TVöD 2020

Respektables Ergebnis

Bei den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen kam es am Wochenende zum Durchbruch. „Das ist ein respektables Ergebnis in dieser schwierigen Coronazeit“, bewertete GEW-Tarifchef Daniel Merbitz die Einigung.

Nach drei Verhandlungstagen ohne greifbares Ergebnis erzielten Gewerkschaften und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen am Sonntag den Durchbruch. „Nach drei Verhandlungsrunden und vielen Warnstreiks haben wir ein respektables Ergebnis unter den schwierigen Bedingungen der Coronapandemie erzielt“, sagte GEW-Tarifchef Daniel Merbitz am Sonntag in Potsdam.

„Die Kolleginnen und Kollegen haben erst während der Coronapandemie Außergewöhnliches geleistet und dann durch beeindruckende Aktionen und Warnstreiks dieses Tarifergebnis erkämpft,“ erklärte Merbitz. Die Gehaltssteigerungen, die Corona-Prämie und die Erhöhung der Jahressonderzahlung stabilisierten die Einkommen der Beschäftigten in der Corona-Krise. „Das war den Gewerkschaften sehr wichtig, denn die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sorgen während der Pandemie mit ihrer guten Arbeit verlässlich dafür, dass Bund und Kommunen ihre Aufgaben qualifiziert wahrnehmen. Außerdem ist es gelungen, für den Pflegebereich zusätzliche Verbesserungen durchzusetzen“, erklärte Merbitz nach dem Ende der Tarifverhandlungen. Er betonte, dass jetzt auch endlich die Arbeitszeit der kommunalen Beschäftigten in den östlichen Bundesländern zum 1. Januar 2023 an das Niveau im Westen angeglichen wird. „30 Jahre nach der Einheit war dieser Schritt überfällig. Deshalb hätten wir uns eine frühere Angleichung gewünscht“, sagte Merbitz. 

„Mit ihren Warnstreiks und kreativen Aktionen haben die Beschäftigten einen zentralen Beitrag zu dem Tarifergebnis geleistet.” (Marlis Tepe)

Auch GEW-Vorsitzende Marlis Tepe zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Die Beschäftigten und die Gewerkschaften haben gezeigt, dass sie auch in der Krise handlungsfähig sind – ohne dabei das Augenmaß zu verlieren. Mit ihren Warnstreiks und kreativen Aktionen haben die Beschäftigten einen zentralen Beitrag zu dem Tarifergebnis geleistet“, stellte Tepe fest.

Das Ergebnis im Überblick
 
  • 300 bis 600 Euro steuerfreie Corona-Prämie noch im Jahr 2020
  • 1,4 % mehr Gehalt zum 1.4.2021, mindestens aber 50 Euro – 25 Euro für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten
  • 1,8 % mehr Gehalt zum 1.4.2022 – 25 Euro für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten.
  • Die Jahressonderzahlung wird für kommunale Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 9 bzw. EG 1 bis 8 wieder erhöht: In den westlichen Ländern um fünf Prozentpunkte in 2022, in den östlichen Ländern um zwei Prozentpunkte in 2022 und drei Prozentpunkte in 2023.
  • Arbeitszeitangleichung Ost: 39,5 Stunden ab 2022, 39 Stunden ab 2023
 

Gehaltssteigerungen und Corona-Prämie

Ab 1. April 2021 steigen die Gehälter um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro. Ab 1. April 2022 werden die Tabellenwerte um weitere 1,8 Prozent, erhöht. Noch im Jahr 2020 erhalten die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine steuer- und abgabefreie Corona-Prämie in der Höhe von 300 bis 600 Euro. Die vollen 600 Euro erhalten die Beschäftigten der Entgeltgruppen S 2 bis S 8b sowie EG 1 bis EG 8. 400 Euro erhalten die Beschäftigten der Entgeltgruppen S 9 bis S 18 sowie EG 9 bis EG 12. Alle anderen erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 300 Euro.

Jahressonderzahlungen

Die Gewerkschaften haben zudem für die Entgeltgruppen S 2 bis S 9 sowie die EG 1 bis EG 8 eine Erhöhung der Jahressonderzahlungen erkämpft. Die Jahressonderzahlung steigt in den Kommunen für die S 2 bis S 9 sowie die EG 1 bis 8 in 2022 um fünf Prozentpunkte in den westlichen Ländern sowie in den östlichen Ländern um zwei Prozentpunkte in 2022 und drei Prozentpunkte in 2023. Damit steigt für sehr viele Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst die Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2022.

Angleichung der Arbeitszeit kommt!

Die Gewerkschaften haben noch in einem weiteren Punkt einen Erfolg erzielt. Endlich wird die Arbeitszeit der kommunalen Beschäftigten im Tarifgebiet Ost an das Westniveau angeglichen. Die Angleichung erfolgt in zwei Schritten auf 39,5 Stunden ab dem 1.1. 2022 und auf 39 Stunden ab dem 1.1.2023.  „Damit ist nach der Angleichung der Entgelttabellen, die im Jahr 2010 erreicht wurde, und der Angleichung der Jahressonderzahlung, die für die kommunalen Beschäftigten im Jahr 2022 abgeschlossen sein wird, auch die letzte große Ost-West-Ungleichheit im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Geschichte. Auch wenn wir uns eine frühere Angleichung gewünscht hätten“, sagte Merbitz. Verhandelt wurde in Potsdam über das Einkommen von mehr als zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. Nach drei harten Verhandlungstagen hatten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Nacht zum Sonntag im Grundsatz auf einen Kompromissvorschlag verständigt, dem die Tarifkommissionen der Gewerkschaften am Sonntag zustimmten.

Die Gewerkschaft ver.di mit Verhandlungsführer Frank Werneke hat gegenüber den Arbeitgebern von Bund und Kommunen die Verhandlungsführerschaft für die DGB-Gewerkschaften GEW, GdP und IG BAU. Für die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelte Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD), für den Bund Innenminister Horst Seehofer (CSU).