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Nordrhein-Westfalen passt Bezahlung der Lehrkräfte an

Die NRW-Landesregierung plant eine Besoldungsreform und erfüllt damit die langjährige Forderung der GEW NRW nach A13 Z für Grundschullehrkräfte und Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung passt die Bezahlung der Lehrkräfte an: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) kündigte vor dem Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags an, besoldungsrechtliche Konsequenzen aus der Reform der Lehrkräfteausbildung von 2009 zu ziehen. Eine Änderung des Besoldungsgesetzes würde aufgrund des Eingruppierungstarifvertrages nicht nur für Beamtinnen und Beamte gelten, sondern auch für die Tarifbeschäftigten in den jeweiligen Schulformen.

Mit der Anpassung der Bezahlung der Lehrkräfte wäre die langjährige Forderung der Bildungsgewerkschaft nach A13 Z für Grundschullehrkräfte und Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I erfüllt. 2016 legte die GEW NRW ein Rechtsgutachten vor, demzufolge die unterschiedliche Besoldung gleichwertiger Lehrämter verfassungswidrig sei. „Die GEW NRW wird sich in die Ausgestaltung der Änderung des Besoldungsgesetzes selbstverständlich einbringen“, sagte die Vorsitzende der GEW NRW, Dorothea Schäfer. Realität könnten diese Pläne jedoch frühestens im Haushalt 2019 werden.

Gebauers Ankündigungen beziehen sich direkt auf Lehrkräfte, die ihr Lehramt über einen Bachelor- oder Master-Abschluss erworben haben. Die Forderung der GEW NRW ist indes weitgehender als die Einführung von A 13 Z für die mit Bachelor- und Master-Abschluss ausgebildeten Lehrkräfte: Die Bildungsgewerkschaft verlangt auch eine Anhebung für Lehrkräfte, die schon vor 2009 ihre Abschlüsse nach altem Recht gemacht haben.