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Mindestlohn Weiterbildung: Erhöhung auf 18,60 Euro in drei Jahren gefordert

Die GEW-Tarifkommission Weiterbildung fordert in den Tarifverhandlungen für PädagogInnen im Bereich SGB II und III eine Erhöhung des Stundenlohns von 14,60 Euro auf zunächst 16,10 Euro, dann auf 17,40 Euro und letztlich auf 18,60 Euro.

Neben einer Erhöhung der Gehälter der Pädagogen im Bereich der Weiterbildung im Bereich SGB II und III binnen drei Jahren fordert die Tarifkommission die Aufnahme von Verhandlungen zu einer Mindestvergütung für die in diesem Bereich tätigen nicht-pädagogischen Beschäftigten.

Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage der Branche und dem massiven Personalmangel ist es nach Einschätzung der Tarifkommission zwingend notwendig, die Mindeststundenentgelte von 14,60 Euro auf bis zu 18,60 Euro im dritten Schritt zu erhöhen. Für das derzeitige Stundenentgelt sei es unmöglich, das hohe Niveau in der Weiterbildung zu halten. Der derzeitige Mindestlohn reiche zudem nicht einmal für die Erreichung eines ganzen Rentenpunktes pro Jahr. Dazu wäre ein jährliches Einkommen von rund 38.500 Euro nötig.

Der allgemeinverbindliche Mindestlohntarifvertrag für die pädagogischen Beschäftigten in Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend SGB II/SGB III Maßnahmen durchführen, läuft am 31. Dezember 2017 aus. Nun muss ein Mindestlohn darüber hinaus mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung vereinbart werden. Die Tarifverhandlungen haben am 26. Oktober 2016 in Hannover begonnen.