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Ernüchternde Bilanz des Berufsberatungsjahres 2013/2014

Die vergleichsweise gute konjunkturelle Lage wurde von den Unternehmen nicht genutzt, um ein deutliches Plus an Ausbildungsplätzen zu schaffen, stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer aktuellen Bilanz fest. Die für das Berufsberatungsjahres 2013/2014 von den Kammern gemeldeten Zahlen weisen sogar ein Minus für neu abgeschlossene Ausbildungverträge aus, so die BA.

Ernüchternde Bilanz des Berufsberatungsjahres 2013/2014

Ende Oktober hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Bilanz des Berufsberatungsjahres 2013/2014 vorgestellt: Während die von den Kammern für das Jahr 2014 bisher gemeldeten Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ein Minus aufweisen, ist die Zahl der im Berufsberatungsjahr gemeldeten Ausbildungsstellen um weniger als 1 Prozent auf 511.600 bei einer nahezu konstanten Bewerberzahl von knapp 560.000 gestiegen. Hierin enthalten ist die Zahl der sogenannten „Altbewerber“ in Höhe von knapp 187.000 – sie ist gegenüber dem Vorjahr noch einmal um gut 6.000 gestiegen. Die Unternehmen haben hingegen trotz eines fortgesetzten Klagens über den Fachkräftemangel die vergleichsweise gute konjunkturelle Lage nicht genutzt, um ein deutliches Plus an Ausbildungsplätzen zu schaffen. Stattdessen haben sich 2013 knapp 260 000 junge Menschen im so genannten Übergangssystem aufgehalten. Erschwerend kommt der Um-
stand hinzu, dass nur noch gut ein Fünftel aller Betriebe ausbildet. Die GEW setzt sich daher für eine Ausbildungsgarantie ein, die zugleich eine Voraussetzung für Inklusion in der beruflichen Bildung ist.

Die Bundesfachgruppen Kaufmännische und Gewerbliche Schulen sehen daher in einer Ausbildungsplatzumlage, die ausbildungswilligen Unternehmen ermöglicht, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen, eine Lösung.

Berufsausbildungsabgabe landesrechtlich zulässig

Ebenfalls Ende Oktober hat der DGB ein von den Rechtswissenschaftlern Prof. Dr. Bodo Pieroth und Dr. Tristan Barczak erstelltes Rechtsgutachten vorgelegt, das die Zulässigkeit einer landesrechtlichen Berufsausbildungsabgabe für das einwohnerstärkste Bundesland NRW bestätigt. Bereits bewährt habe sich die Ausbildungsplatzabgabe im Bauhauptgewerbe sowie in der Altenpflege als ökonomischer Anreiz für Betriebe; diese habe zu einem Anstieg der Ausbildungsbereitschaft insbesondere in der Alten- und Krankenpflege beigetragen. Kompetenzrechtlich, so eine zentrale Aussage des Gutachtens, ist eine landesgesetzliche Regelung einer Ausbildungsplatzabgabe zulässig. Wenn auch die Finanzverfassung vom Prinzip des Steuerstaates ausgehe, so ermögliche sie nach bundesverfassungsgerichtlicher Ansicht nichtsteuerliche Abgaben, zu denen auch Sonderabgaben wie die Berufsausbildungsplatzabgabe gehören. Diese richte sich an die Arbeitgeberschaft als eine homogene Gruppe, die eine spezifische Finanzierungsverantwortung für die Ausbildung trage, ihr Aufkommen diene der Deckung eines besonderen Finanzbedarfs (Zuschüsse an ausbildende Betriebe). Auch wenn eine landesverfassungsrechtliche Verpflichtung zu einer Ausbildungsplatzabgabe nicht bestehe, bleibe dem Land die Möglichkeit, auf ein rückläufiges Ausbildungsangebot mit der Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe zu reagieren.

(Das komplette Infoblatt steht als Download zur Verfügung)