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Bildungsberatung für Lernen im Lebenslauf

Schon in den 70er Jahren wurde die Bildungsberatung als „ein Strukturelement des Bildungswesens“ (Deutscher Bildungsrat 1970) angesehen. In Folge wurden zum Beispiel Bildungsberatungsstellen in einigen Bundesländern fast flächendeckend eingerichtet, doch in dem letzten Jahrzehnt zeichnete sich ein massiver Rückzug der Bildungsberatung auf der Grundlage von Finanzmittelkürzungen ab.

GEW-Forderungen und Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der neuen
Bundesregierung

Nimmt man den Zusammenhang zwischen tief greifenden Veränderungen in der Arbeits- und Lebenswelt und den daraus erwachsenen Anforderungen zu permanenten Anpassungsprozessen aufseiten der Bevölkerung ernst, so ergeben sich aus Sicht gewerkschaftlicher Bildungspolitik Herausforderungen für die Entwicklung und Etablierung von Unterstützungsstrukturen, die den Wandel in geeigneter Qualität bewältigen helfen und Chancengerechtigkeit und Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und Erwerbstätigkeit erhöhen. Hierbei kommt der Bildungsberatung eine besondere Bedeutung zu. Schon in den 70er Jahren wurde die Bildungsberatung als „ein Strukturelement des Bildungswesens“ (Deutscher Bildungsrat 1970) angesehen. In Folge wurden zum Beispiel Bildungsberatungsstellen in einigen Bundesländern fast flächendeckend eingerichtet, doch in dem letzten Jahrzehnt zeichnete sich ein massiver Rückzug der Bildungsberatung auf der Grundlage von Finanzmittelkürzungen ab. Die GEW weist schon seit vielen Jahren auf diesen Rückbau hin und fordert eine nachhaltige, qualitativ hochwertige, flächendeckende, subjektorientierende sowie trägerunabhängige Bildungsberatungslandschaft in Deutschland, denn diese trägt wesentlich zur individuellen Ausgestaltung lebensbegleitenden Lernens bei. Die GEW stellt mit ihrem aktuellen Gewerkschaftstagbeschluss (Düsseldorf, 12.-16.06.2013) zum Thema „Bildungsberatung für Lernen im Lebenslauf“, welcher sich an Bund, Länder und Kommunen richtet, folgende Grundforderungen auf. Sie fordert ...

    ... wohnungsnahe und öffentlich getragene Bildungsberatungsstellen sowie eine gesetzlich, vertragliche Bindung dieser Einrichtungen mit verlässlichen Standards und Strukturen. Diese flächendeckend einzurichtenden und steuerfinanzierten Beratungsstellen dienen sowohl der beruflichen wie auch allgemeinen Bildung. Sie stehen nicht in Konkurrenz zu der Beratung in allgemein- und berufsbildenden Schulen und in der Bundesagentur für Arbeit (BA), die ihren eigenen Stellenwert haben.
    ... eine Unterstützung insbesondere für jungen Menschen auf ihrem Bildungsweg durch eine gute subjektorientierte und kultursensible Bildungsberatung. Bildungsberatung muss als Teil des Lernprozesses verstanden werden, sich Perspektiven für die Arbeits- und Lebenswelt zu erschließen.
    ... eine maßgeschneiderte Ausbildung und tarifliche Bezahlung des pädagogischen und fest angestellten Personals für Bildungsberatungseinrichtungen sowie an allgemein- und berufsbildenden Schulen.

Die GEW vertritt entsprechend dem o.g. Gewerkschaftstagbeschluss die Meinung, dass durch die Schaffung von öffentlich geförderten und für die Zielgruppen kostenfreien Bildungsberatungseinrichtungen ein deutlich höherer Bildungszugang und letztlich mehr Bildungsgerechtigkeit zu realisieren sei.

(Ausführliche Darstellung im Infoblatt 02/2014 als Download)