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Nach dem Follow-up: „Traumjob Wissenschaft“ auf der Agenda

Beim 5. Follow-up-Kongress zum Templiner Manifest am 2. April in Berlin standen sie bereits Rede und Antwort: Abgeordnete aus allen vier Bundestagsfraktionen nahmen Stellung, wie der Bund die Weiche für den „Traumjob Wissenschaft“ stellen kann.

Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung gaben Auskunft, wie das Kapitel „Planbare und verlässliche Karrierewege“ des Koalitionsvertrages umgesetzt werden sollen, Oppositionspolitikerinnen und -politiker machten deutlich, welche weitergehenden Schritte sie sich vorstellen. Bei der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages vorige Woche stand das Thema Karrierewege und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft erneut im Mittelpunkt.

In der Debatte des Etats des Bundesministeriums für Bildung und Forschung machten auch Rednerinnen und Redner der Regierungskoalition den Handlungsbedarf deutlich und kündigte konkrete Maßnahmen an. So sagte der Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der Unionsfraktion, Albert Rupprecht (CSU): „Wir erleben (...), dass die Wissenschaftsorganisationen, über viele Jahre hinweg mit erheblichen Mitteln ausgestattet, die Beschäftigten, darunter nicht wenige Nachwuchswissenschaftler, mit Einjahresverträgen abspeisen. An der Stelle sage ich ganz klar: Damit können wir uns nicht zufriedengeben. Wer Leistung bringt, darf nicht mit Kurzzeitverträgen abgespeist werden, sondern verdient eine Perspektive. Wir werden das einfordern. Wenn das nicht reicht, werden wir das auch erzwingen, liebe Kolleginnen und Kollegen.“

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Hubertus Heil, kündigte nicht nur die bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbarte Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes an, sondern forderte darüber hinaus ein Bundesprogramm: „Wir dürfen nicht am eigenen Erfolg im Wissenschaftssystem ersticken, indem wir ganz viel produzieren, aber den jungen Leuten keine Chance geben, als gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Mittelbau, aber irgendwann auch in Professuren, Forschung und Lehre betreiben zu können. Deshalb sage ich: Wenn wir das jetzt auflösen, könnte ich mir vorstellen, dass wir bei den 6 Milliarden Euro für den Hochschulbereich durchaus in Form eines Bundesprogramms einen Weg finden, um im Bereich des Mittelbaus gezielt Geld von A nach B zu bringen.“

Zuvor hatte Bildungs- und Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) angekündigt, dass der Bund künftig über die Wissenschaftsfinanzierung Einfluss auf die Personalpolitik von Hochschulen und Forschungseinrichtungen nehmen zu wollen: „Über die Art und Weise der Bereitstellung der Bundesmittel wird es uns vielleicht möglich, bei der Nachwuchsförderung (...) neue Schritte für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu gehen.“

Die GEW hatte im Oktober 2013 mit ihrem Köpenicker Appell von der neuen Bundesregierung eine grundlegende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, eine aktive Vergabepolitik in der öffentlichen Forschungsförderung und ein „Förderprogramm für verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft“ gefordert. WissZeitVG-Novelle und Vergabepolitik – diese beiden GEW-Forderungen wurden bereits im Koalitionsvertrag aufgegriffen, nun scheint auch ernsthaft über die dritteForderung des Köpenicker Appells diskutiert zu werden: ein Förderprogramm, das Hochschulen und Forschungseinrichtungen gezielt Anreize für eine nachhaltige Personalpolitik gibt.

Der 5. Follow-up-Kongress war zugleich ein Beitrag der GEW zur weltweiten Kampagne „Unite for Quality Education“ der Bildungsinternationale (Education International), der internationalen Dachorganisation der Bildungsgewerkschaften. Inzwischen ist der Bericht vom Follow-up-Kongress in englischer Sprache auf der Kampagnen-Website erschienen.

Karrierewege und Personalstruktur: Wissenschaftsrat bereitet Reform-Empfehlungen vor

Der Wissenschaftsrat, das offizielle Beratungsgremium von Bund und Ländern bereitet Empfehlungen zur Reform der Karrierewege und Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft vor. Zwar hat der Wissenschaftsrat die für heute geplante Veröffentlichung der Empfehlungen „Karrierewege und Personalstrukturen im Wissenschaftssystem“ abgesagt, es ist jedoch damit zu rechnen, dass er diese auf seiner nächsten Sitzung im Juli verabschieden wird. Gleichzeitig wurde heute bekannt gegeben, dass der Vorsitzende der mit der Ausarbeitung der Empfehlungen beauftragten Arbeitsgruppe, der Münchner Bildungsforscher Manfred Prenzel, zum neuen Vorsitzenden des Wissenschaftsrats gewählt wurde. Im Juli 2013 hatte der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zu den „Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems“ erstmals eine Senkung des „im internationalen Vergleichs hohen Befristungsanteils unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ gefordert.

Mindestvertragslaufzeiten im Brandenburgischen Hochschulgesetz verankert

Als erstes Bundesland hat Brandenburg Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge im Landeshochschulgesetz verankert. Wenn wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigt werden, "soll die Dauer des Erstvertrags grundsätzlich zwei Jahre betragen", heißt es künftig in Paragraf 49 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Außerdem werden die Hochschulen verpflichtet, Drittmittel-Beschäftigte "in der Regel für die Dauer der Bewilligung der Projektlaufzeit" einzustellen. Weiter sieht das Gesetz vor, dass von der so genannten familienpolitischen Komponente, die die Verlängerung von Zeitverträgen bei Kinderbetreuung ermöglich, in der Regel Gebrauch gemacht werden soll. Auch wenn die GEW weitergehende Regelungen vorgeschlagen hatte - Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge und die verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente sind eine zentrale Forderung der GEW-Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft". Das Templiner Manifest wirkt!