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„Meister-BAföG“ novelliert

Seit August gilt das "Meister-BAföG" genannte neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Die Geförderten werden künftig nicht mehr so hohe Darlehensbeträge zurückzuzahlen haben.

Das „Meister-BAföG“ wird als Kombination eines  Zuschusses und eines zinsgünstigen Darlehens gewährt. Mit der Novellierung sind deutliche vom DGB eingeforderte Leistungsverbesserungen sowohl in den absoluten Förderbeiträgen als auch in den Zuschussanteilen der einzelnen Förderbereichen erzielt worden. Die Geförderten werden daher künftig nicht mehr so hohe Darlehensbeträge zurückzuzahlen haben. Neben den finanziellen Verbesserungen wurden auch strukturelle Veränderungen beschlossen: So können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Bachelorabsolventen gefördert werden.

Die Bundesfachgruppen Kaufmännische und Gewerbliche Schulen begrüßen die Verbesserung der Aufstiegsförderung für beruflich Qualifizierte. Gleichsam vermissen sie aber Qualitätsstandards für die Fortbildungslehrgänge und die Beschäftigung des Personals.

Weitere Themen im Infoblatt Berufsbildung September 2016:

  • „Brutto-Lebenseinkommen“ unterschiedlicher Berufe – Zahlt sich berufliche gegenüber akademischer Qualifikation aus?
  • UN-Resolution zur Regulierung privater Bildungsträger und zur Förderung staatlicher Bildung