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Tarifrunde TVöD 2023

Mehr Geld ab März 2024!

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen winkt im März 2024 mehr Geld. Die Erhöhung der Entgelte ist Teil des Tarifabschlusses aus dem Frühjahr 2023.

200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent – das ist die Erhöhung der Tabellentgelte im TVöD, die am 1. März 2024 wirksam wird. Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro erhöht. Dieser Erhöhungsschritt ist Teil des Abschlusses der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen von April 2023.

Weil alle Beschäftigten als Inflationsausgleich bis einschließlich Februar 2024 zusätzlich zum Gehalt eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro (bei Vollzeit) erhalten, die steuer- und sozialabgabenfrei ist, wird sich für die meisten Kolleg*innen im März beim ausgezahlten Netto wenig ändern, der Betrag allenfalls leicht steigen. Entscheidend ist aber, dass es sich nun um eine echte, langfristig wirkende Entgelterhöhung handelt. Das Bruttoentgelt steigt beispielsweise für eine Erzieherin in der Entgeltgruppe 8a Stufe 5 um satte 418,22 Euro pro Monat. Davon gehen dann die Steuer und Sozialversicherungsbeiträge ab, was aber auch bedeutet, dass diese Erhöhung rentenwirksam ist.

Euer Einsatz hat sich gelohnt!

Zehntausende waren während der Tarifrunde auf der Straße um ihren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen. Nach drei erfolglosen Verhandlungsrunden im Frühjahr 2023 erklärten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die Verhandlungen für gescheitert. Die Schlichtung folgte und brachte Bewegung in die anschließende Verhandlung im April, die mit einem guten Kompromiss endete.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich auf ein Tarifergebnis, von dem 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und damit auch die Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst profitieren. Kernelemente des Abschlusses sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine Gehaltserhöhung:

  • Juni 2023: einmalig 1.240 Euro Inflationsausgleich, steuer- und abgabenfrei
  • Juli 2023 bis Februar 2024: monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro, steuer- und abgabenfrei
  • Ab März 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent. Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro erhöht.
  • Die Laufzeit beträgt 24 Monate.

Die Gewerkschaften hatten für rund 2,5 Millionen Beschäftigte verhandelt. Im Organisationsbereich der GEW für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsbereich, beispielsweise für Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. Das Ergebnis der Tarifrunde gilt auch für Beschäftige an bundesunmittelbaren Forschungseinrichtungen und Bundeswehrfachschulen sowie für die kommunalen Lehrkräfte in Bayern. Weitere Beschäftigte profitieren indirekt vom Tarifergebnis. Das trifft dann zu, wenn der Arbeitgeber den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) anwendet oder sich an ihm orientiert, wie zum Beispiel einige kirchliche oder freie Träger. Der Tarifabschluss gilt nicht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Für diese Kolleginnen und Kollegen verhandelten Gewerkschaften und Arbeitgeber im Herbst 2023 über mehr Gehalt. Für Hessen, das nicht Teil der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, wird aktuell verhandelt.

Die Verhandlungsführerschaft für die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hatte bei diesen Verhandlungen ver.di.