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Empfehlung des BIBB

Mehr Chancen durch mobile Ausbildungskonzepte

Die GEW begrüßt die Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum planmäßigen „Mobilen Ausbilden und Lernen“ für die betriebliche Praxis, die nun Rechtssicherheit schafft.

Foto: Shutterstock / GEW

In einer sich digital transformierenden Arbeitswelt gewinnen mobile Ausbildungs- und Lernkonzepte zunehmend an Bedeutung. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), das ‚Parlament der Berufsbildung‘, hat daher eine Empfehlung zum planmäßigen „Mobilen Ausbilden und Lernen“ für die betriebliche Praxis sowie die zuständigen Stellen verfasst.

Bislang bestand Unsicherheit darüber, ob Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in einer dualen Berufsausbildung befinden, grundsätzlich auch im „Homeoffice“ beziehungsweise mobil ausgebildet werden dürfen. Die im Konsens zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Bund verfasste Empfehlung schafft jetzt Sicherheit.

„Regelmäßige persönliche Gespräche sowie digitale Austauschformate sind unerlässlich, um die soziale Interaktion und Teamarbeit aufrechtzuerhalten.“ (Ralf Becker)

Der BIBB-Hauptausschuss betont, dass die duale Berufsausbildung auch weiterhin grundsätzlich in Präsenz stattfinden solle. Aber auch Formen des Mobilen Ausbildens können eine gute Umsetzung einer unmittelbaren Ausbildung sein. Vorausgesetzt, die Kommunikation zwischen Ausbildungspersonal und den Auszubildenden ist sichergestellt (z.B. virtuell) und das Ausbildungspersonal steuert und begleitet die Lernprozesse, heißt es im Papier des BIBB Hauptausschuss.

Fit für die Zukunft machen

„Regelmäßige persönliche Gespräche sowie digitale Austauschformate sind unerlässlich, um die soziale Interaktion und Teamarbeit aufrechtzuerhalten.“ erläuterte Ralf Becker, GEW Vertreter im BIBB Hauptausschuss. „Mobile Ausbildungs- und Lernkonzepte bieten Chancen, das traditionelle Lernen zu erweitern und den Anforderungen einer digitalen Arbeitswelt gerecht zu werden. Sie eröffnen neue Wege, um Auszubildende fit für die Zukunft zu machen, ohne die bewährte Präsenzausbildung zu vernachlässigen,“ begründete Becker die Zustimmung der GEW.

Ein ausgearbeitetes methodisch-didaktisches Konzept sowie geschultes Ausbildungspersonal sind hierbei essentiell. Für die technische Infrastruktur ist der Betrieb verantwortlich.

Betrieb und Auszubildende müssen zustimmen

Es gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: Sowohl Betrieb als auch Auszubildende müssen Mobiles Ausbilden wollen. Bei der Umsetzung müssen das Berufsbildungsgesetz und die Mitbestimmungsrechte berücksichtigt werden. Da Auszubildende betroffen sind, sollte die Jugendauszubildenden-Vertretung ebenso beteiligt werden. Die Herausforderungen liegen in der Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und vorhandener Kommunikation zwischen Ausbildenden und Auszubildenden.