Danach soll Kinderarbeit für Mädchen und Jungen, die jünger als 14 Jahre sind, grundsätzlich verboten werden. Bislang galt dies nur für "gefährliche" Arbeiten. Für sogenannte "gefahrengeneigte Arbeiten" dürfen künftig nur Jugendliche, die älter als 18 Jahre sind, beschäftigt werden. Bei Verstößen drohen Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren und Geldbußen von bis zu 50.000 indischen Rupien (rund 700 Euro). Das entspricht etwa zwei bis fünf Lehrergehältern – je nachdem, wo die Lehrkraft arbeitet.
Dieses Gesetz wird die Aufklärung über Kinderarbeit, die Hilfsorganisationen leisten, auch in entlegenen Regionen unterstützen.
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Indien verschärft Verbot von Kinderarbeit
Es tut sich etwas: Im August hat das indische Kabinett eine Verschärfung der "Child Labour (Prohibition & Regulation ) Act" von 1986 beschlossen.