Der 2017 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE) veröffentliche WB-Personalmonitor präsentiert erstmals repräsentative und kontinuierlich erhobene Daten zu Beschäftigungsformen, Arbeitsbedingungen, Tätigkeiten und zur subjektiven Sicht der Beschäftigten in der Weiterbildung. Von rund 20.000 angeschriebenen Betrieben und Einrichtungen beteiligten sich etwa 1.800 an der Befragung, bei den Beschäftigten betrug die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer rund 6.000. Rechnet man die Ergebnisse der Befragung hoch, sind nu 14 Prozent des Weiterbildungspersonals angestellt, gut 70 Prozent dagegen Soloselbstständige, die auf Basis von Werk- und Honorarverträgen arbeiten. Nur 25,7 Prozent aller im Weiterbildungssektor Tätigen sind nicht prekär beschäftigt; unter den Selbstständigen beträgt die Quote lediglich 12,8 Prozent.
Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, sagt: Zwar gebe es seit mehreren Jahren einen Mindestlohn in der Branche, dieser beziehe sich jedoch nur auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Für freiberufliche Lehrkräfte gilt zumindest in den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisierten Integrationskursen seit Juli 2016 ein Mindesthonorar von 35 Euro pro Unterrichtsstunde. Die Honorarkräfte müssten allerdings ihre soziale Absicherung selbst finanzieren und das unternehmerische Risiko tragen. „Rechnet man den beim BAMF geltenden Stundensatz auf eine Vergütung bei vergleichbarer angestellter Tätigkeit um, kommt man auf einen Nettoverdienst zwischen 1.200 und 1.600 Euro im Monat bei voller Stundenauslastung.“ Würde man die Lehrkräfte gemäß ihrer Qualifikation und ihren Aufgaben honorieren, müsste man ihnen einen Stundensatz zahlen, der dem Tariflohn der Entgeltgruppe 11 des öffentlichen Dienstes entspreche. Dies wäre ein Honorar von 55 bis 60 Euro pro Unterrichtsstunde.
Der vollständige Bericht von Jürgen Amendt ist in der Dezemberausgabe der „E&W“ veröffentlicht.