Zum Inhalt springen

Guter Tarifabschluss für den Öffentliche Mittel-Bereich! Jetzt muss der Eigenmittelbereich nachziehen!

Nach zwei Tagen intensiver Verhandlungen einigten sich GEW und Arbeitgeberseite am 13. Februar auf einen neuen Tarifvertrag für die aus öffentlichen Mitteln vergüteten Angestellten des Goethe-Instituts. Der Abschluss bringt die Eingruppierungsregelungen auf den aktuellen Stand und sieht in mehreren Bereichen Aufwertungen gegenüber den bisher geltenden Regelungen vor

Die GEW hatte bereits am 17. Februar 2014 das Goethe-Institut zu Verhandlungen über die Tarifverträge für den Öffentliche Mittel-Bereich (ÖMB) und im Eigenmittelbereich (EMB) aufgefordert und ihre Forderungen beim Verhandlungsauftakt am 14. Juli 2014 deutlich gemacht. Ziel sollte ein modernes und einheitliches Tarifrecht für das gesamte Goethe-Institut (EMB und ÖMB) sein, weshalb beide Bereiche zusammen verhandelt werden sollten. Mitte Januar 2015 erhielt die GEW eine Einladung des Bundesinnenministeriums (BMI), das laut Rahmenvertrag des GI mit dem Auswärtigen Amt für die Tarifverhandlungen zum ÖMB federführend ist: Am 12. und 13. Februar sollte ausschließlich zum ÖMB verhandelt werden. Nachdem wir ein Jahr darauf gewartet hatten, dass die Verhandlungen wirklich beginnen, haben wir die Einladung angenommen. Weiterhin gilt aber: Die GEW strebt einheitliche Arbeitsbedingungen für EMB und ÖMB an.

Modernisiert und aufgewertet

In den Verhandlungen mit dem BMI konnte die GEW wichtige Forderungen durchsetzen:

  • Die Eingruppierung orientiert sich am Allgemeinen Teil der Entgeltordnung zum TVöD (Bund) und den darin enthaltenen Wertebenen. Die Goethe-spezifischen Regelungen tragen den veränderten Anforderungen und Tätigkeiten in der Zentrale und an den GIA Rechnung. Unbestimmte Rechtsbegriffe, die für den Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe zu erfüllen sind, werden durch Beispiele konkretisiert. Für die neuen Funktionen Regionale Kaufmännische Leitung (RKL) und Leiter/innen Informationsarbeit mit regionalem Fachauftrag (LIR) wurden eigene Eingruppierungsmerkmale geschaffen.
  • Besonders erfreulich ist die verbesserte Eingruppierung von Verwaltungsleitungen (VL) und Leiter/innen Information und Bibliotheken (LIB) an den Auslandsinstituten: Alle VL und LIB sind künftig mindestens in die Entgeltgruppe (EG) 10 eingruppiert mit Aufstiegsmöglichkeiten nach EG 11 und EG 12.
  • Alle Referentinnen und Referenten in der Zentrale und an den Auslandsinstituten werden einheitlich mindestens in die EG 13 eingruppiert mit Heraushebung bei Tätigkeiten von „besonderer Schwierigkeit und Bedeutung“ in die EG 14.
  • Alle noch relevanten Besitzstandsregelungen für Entsandte und BAT-Ortskräfte bleiben erhalten. Andere Regelungen, die teilweise schon seit der Ablösung des BAT durch den TVöD wirkungslos waren, wurden einvernehmlich gestrichen.

Gleichheit und Ungleichheit in den regionalen Teams

Mit ihren jeweiligen Vorstellungen, wie die Mitglieder der regionalen Teams richtig einzugruppieren sind, lagen die Tarifparteien recht weit auseinander. Die GEW hatte ein einheitliches Einstiegsniveau in der EG 14 gefordert mit Aufstiegsmöglichkeit in die EG 15. Der Vorstand des GI wollte keine Differenzierung innerhalb der einzelnen Funktionsgruppen, dafür aber eine stärkere Spreizung innerhalb der regionalen Teams: Alle LSR sollten in EG 15, alle Leiterinnen/Leiter der Programmarbeit mit regionalem Fachauftrag (LPR) und Regionalen Kaufmännischen Leitungen (RKL) in EG 14 und alle Leiter/innen der Informationsarbeit mit regionalem Fachauftrag (LIR) in EG 13 eingruppiert sein. Letzten Endes konnte die GEW sich in dieser Frage nicht durchsetzen, behält sich allerdings vor, die Arbeitgeber zur Eingruppierung der LIR erneut zu Verhandlungen aufzufordern, sobald das Konzept der entsprechenden Fachlaufbahn vorliegt. Die noch vorhandenen LIBR-Stellen (jetzt in EG 12) sollen laut Vorstand sukzessive durch LIR-Stellen ersetzt werden, die ein erweitertes Aufgabenprofil haben (insbesondere die Umsetzung der Digitalstrategie). Vorhandene LIBR könnten sich dann bewerben und – wenn sie die Tätigkeit übertragen bekommen – die Funktion LIR mit der entsprechenden Eingruppierung ausüben. So sei das auch bei der Besetzung der RKL-Stellen gehandhabt worden.
Da es künftig keine LPR mit Zuständigkeit für eine Großregion mehr geben wird, hat die GEW sichergestellt, dass Kolleg/innen, die auf Grundlage der alten Regelung in der EG 15 eingruppiert sind, diese für die Dauer ihrer aktuellen Tätigkeit behalten. Niemand soll durch die Neuregelung einen persönlichen Nachteil erleiden.
Wenn die zuständigen Gremien der Tarifparteien dem Tarifergebnis zustimmen, kann der neue Tarifvertrag zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Jetzt auch der Eigenmittelbereich!

Nach dem guten Abschluss zum ÖMB ist es umso dringlicher, dass auch die Verhandlungen zum EMB endlich in Schwung kommen. Die Eingruppierung der Beschäftigten darf nicht davon abhängen, ob ihre Stelle aus öffentlichen Zuschüssen oder Eigenmitteln finanziert ist! Zusätzlich geht es im Eigenmittelbereich um die Arbeitszeit der Lehrkräfte. Die GEW fordert, dass die aus dem Einsatz digitaler Medien resultierende Mehrarbeit durch eine Reduktion der Pflichtstunden kompensiert wird.
Ein neuer Verhandlungstermin ist bereits gefunden: Am 20. April geht es weiter.

...und die freien Mitarbeiter/innen?Der Vorstand weigert sich weiterhin, mit der GEW über die Beschäftigungsbedingungen und soziale Absicherung der Freien Mitarbeiter/innen zu verhandeln. Wir bleiben am Ball – mit bunten Aktionen, guten Argumenten und sehr viel Ausdauer!