Die öffentliche Hand dürfe sich beim Bau von Schulen oder Kindertageseinrichtungen auch in Zeiten knapper Finanzen nicht aus der Verantwortung stehlen, heißt es in der Begründung des Antrags.
Die geplante Änderung des Länderfinanzausgleichs dürfe nicht mit anderen Vorhaben wie ÖPP-Modellen – beispielsweise für die Sanierung von Schulen – verknüpft werden. Damit würden in großem Stil neue ÖPP-Finanzprodukte vorbereitet, grundgesetzlich abgesichert und so eine funktionelle Privatisierung vorbereitet. Die GEW warnt davor, sich ÖPP ausliefern.