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GEW-Forderungen

Nach Auffassung der GEW muss in drei Bereichen politisch gehandelt werden: Das Angebot von ganztägig verfügbaren Plätzen, vor allem für Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder muss ausgebaut werden, weil nur so Müttern die Möglichkeit gegeben wird, einer Berufstätigkeit nachzugehen.

Die derzeitige Praxis mit Halbtagsplätzen für 3 bis 6Jährige und skandalös wenigen Krippen und Horte ist ein Verstoß gegen das Gebot des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), Betreuungseinrichtungen in einem solchen Umfang bereit zu halten, dass Väter und Mütter ihre Aufgaben in Familie und Beruf miteinander vereinbaren können und eine Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl. Darüber hinaus ist es auch volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, die heutige Generation junger Frauen, die die bestausgebildete aller Zeiten ist, vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Der wirtschaftliche Ertrag kommt nur dann zustande, wenn die Öffnungszeiten tatsächlich eine Berufstätigkeit der Mutter erlauben, wenn die Kindertagesstätten also durchgängig mindestens 6 Stunden geöffnet sind.

Die Abschaffung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten, weil dies die Familienhaushalte finanziell unmittelbar um 2,4 Milliarden Euro entlastet. Die Einführung eines „Familiengeldes“ oder eine Erhöhung des Kindergeldes würde hingegen durch eine zu befürchtende Gebührenerhöhung aufgesogen. Für die Familien wäre dies letztlich ein Nullsummenspiel.

Eine Neuverteilung der Finanzierung von Kindertagesstätten durch Bund, Länder und Gemeinden im Rahmen der Gemeindefinanzreform. Es reicht nicht aus, den Kommunen mehr Steueranteile zu geben, sondern man muss genauer klären, wer für welche Aufgaben zuständig ist und diese dann auch zu bezahlen hat. Eine pauschale Verschiebung der alleinigen Zuständigkeit für Kindertagesstätten in die Kommunen lehnt die GEW deshalb ab, weil damit die Qualität der pädagogischen Arbeit, insbesondere der Bildungsarbeit, gefährdet wäre.