Neue GEW-Broschüre
Kinderrechte als Maßstab
Die GEW will die Verbindlichkeit der Kinderrechtskonvention hervorheben und ihre sozial- und bildungspolitische Tragweite mit einer neuen Publikation betonen.
Die GEW fordert die Bundesregierung erneut auf, die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern. Dabei muss nach Ansicht der Gewerkschaft sichergestellt werden, dass die Kinderrechte subjektiv einklagbare Rechtsansprüche begründen und sowohl den Vorrang des Kindeswohls als auch Beteiligungsrechte, ein kindspezifisches Recht auf Entwicklung „in größtmöglichem Umfang“ und den Schutz- und Förderauftrag beinhalten.
Um die Verbindlichkeit der Kinderrechtskonvention hervorheben und ihre sozial- und bildungspolitische Tragweite zu betonen, veröffentlichte die GEW nun eine neue Broschüre mit dem Titel „Kinderrechte als Maßstab – Für gute Qualitätsstandards!“.
Mit der Publikation will die Bildungsgewerkschaft aufzeigen, wie sich eine sinngemäße Priorisierung des Kindeswohls – wie sie die Kinderrechtskonvention vorsieht – , konkret auf die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen auswirkt und somit auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betrifft.
In der sieben Seiten umfassenden Broschüre formuliert die GEW auch konkrete Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen bundesweit.