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Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Forderungen von GEW und DGB

Die Bundesregierung will das Berufsbildungsgesetz an die digitale Arbeitswelt anpassen. Der DGB hat ein Konzept vorgelegt, wie die Reform aussehen soll. Die GEW ergänzt die Forderungen um den Fokus auf eine inklusive berufliche Bildung.

Die GEW hat die sechs Kernforderungen des DGB zur Novellierung des  Berufsbildungsgesetzes um vier Punkte ergänzt:

  • Ausbildungsgarantie und Ausbildungszeit: Jede(r) Jugendliche(r) soll einen Rechtsanspruch auf eine adäquate Berufsausbildung mit einer Mindestausbildungszeit von drei Jahren haben. Die Ausbildungsgarantie braucht einen bundesweiten Förderrahmen, der sicherstellt, dass neben der betrieblichen Ausbildung auch andere Ausbildungsorte zu einem qualifizierten Berufsausbildungsabschluss führen können; die Ausbildungsgarantie bezieht sich auf duale wie nicht-duale Berufe. Eine Modularisierung der beruflichen Ausbildung lehnt die GEW ab.
  • Inklusion in der beruflichen Bildung: Die GEW fordert eine differenzierte organisatorische Gestaltung der Berufsausbildung auf der Basis bereits bestehender Ansätze, um allen Auszubildenden sowie jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen und Behinderungen eine individualisierte Ausbildungsgestaltung und Prüfung zu ermöglichen. Ausbildungsbetriebe müssen zum Beispiel durch Beratung, externes Ausbildungsmanagement, Ausbildungsverbünde oder kooperative Ausbildungsformen unterstützt werden.
  • Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen: Die Validierung von non-formalen und informell erworbenen Kompetenzen soll zukünftig als Instrument zur Anerkennung berufsrelevanter Kompetenzen im Rahmen der Externenprüfung mit eingebunden werden. Dies ist besonders wichtig bei Menschen mit individuellen, sozialen, sprachlichen und strukturellen Benachteiligungen, mit Migrationshintergrund sowie mit langjährigen Berufserfahrungen, aber ohne Berufsabschluss.
  • Mindestausbildungsvergütung: Die GEW unterstützt die Forderungen aller DGB-Gewerkschaften zu einer Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen. Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, dass die Ausbildungsvergütungen für betrieblich-schulische sowie vollschulische Ausbildungen, die derzeit überhaupt nicht vergütet werden, unter diesen Regelungsbereich fallen.