Europäische Schulen (ES)
Deutsche Lehrkräfte fühlen sich benachteiligt
Beim abgeordneten Lehrpersonal an Europäischen Schulen (ES) herrscht großer Unmut. Das Zulagen-System sei ungerecht und intransparent. Die GEW sieht Handlungsbedarf.
4.000 Euro habe sie bereits im Vorjahr erstatten müssen. Jetzt sei sie aufgefordert worden, weitere 15.000 Euro zu viel gezahlter Zulagen zurückzuzahlen. Das könne unmöglich logisch und fair sein, kritisiert die Lehrkraft, die anonym bleiben will. Sie unterrichtet an einer Europäischen Schule (ES). Dies sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die von den Europäischen Gemeinschaften und den EU-Mitgliedstaaten gegründet wurden. Derzeit gibt es dreizehn ES, etwa in Brüssel, Luxemburg, Alicante und Frankfurt am Main. Im aktuellen Schuljahr sind 216 aus Deutschland abgeordnete Lehrkräfte an den ES tätig. Deren Ärger ist groß. Von Skandal und Diskriminierung spricht ein Kollege, der ebenfalls seinen Namen nicht veröffentlicht sehen will.
An den ES unterrichten Pädagoginnen und Pädagogen aus allen EU-Staaten, von Estland bis Italien, von Deutschland bis Spanien. Ein Grundprinzip lautet: ES-Lehrkräfte sollen bei Gehalt und Alterssicherung gleich behandelt werden, unabhängig vom Heimatland. Im Prinzip richtig. Doch angesichts der unterschiedlichen nationalen Gehalts- und Alterssicherungssysteme ist das ein höchst anspruchsvolles Unterfangen mit vielen Fallstricken. Drei Zulagen spielen eine Rolle.
Die Differenzialzulage
Lehrkräfte an ES erhalten eine „Europa-Zulage“, zu zahlen von der Europäischen Schule. Haupteinnahmequelle bleibt aber die Besoldung/das Gehalt aus dem Heimatland. Zum Ausgleich der unterschiedlichen nationalen Besteuerung zahlt die ES zusätzlich die „Differenzialzulage“. Ist die nationale Steuer hoch, so wird die „Europa-Zulage“ mit der „Differenzialzulage“ deutlich aufgestockt. Ist die nationale Steuer niedrig, fällt die Aufstockung gering aus. Soweit, so gut.
Doch sind die ES-Lehrkräfte verpflichtet, jede Änderung ihrer nationalen Besteuerung der Europäischen Schule zu melden. Einschließlich Steuerrückzahlungen an den Ehepartner sowie jegliche nationale Steuervorteile durch Abschreibungen oder den Abschluss von Riester-Verträgen und Kapitallebensversicherungen. Damit die Schule die „Europa-Zulage“ plus „Differenzialzulage“ neu berechnen kann. Und das hat zur Folge, dass die Pädagoginnen und Pädagogen mitunter saftige Rückzahlungen zu leisten haben. Rückzahlungen, mit denen sie nicht gerechnet haben.
Das Abgangsgeld
Die „Europa-Zulage“ ist nicht ruhegehaltsfähig, für die Berechnung der Pensionsansprüche wird sie nicht berücksichtigt. Wenn ES-Lehrkräfte in ihr Heimatland zurückkehren, erhalten sie deshalb ein „Abgangsgeld“. Dies soll sicherstellen, dass die Lehrkraft durch die Dienstzeit an der ES im Ruhestand keinen Nachteil hat. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass die Alterssicherung die Zeit an der ES entsprechend der dort bezogenen Vergütung nachzeichnet. Je magerer die Alterssicherung im jeweiligen Heimatland, desto höher fällt das „Abgangsgeld“ aus. Damit unterscheidet sich das Abgangsgeld in der Höhe deutlich, weil die zu erwartende Renten-/Pensionsansprüche im jeweiligen Heimatland eklatant differieren. Von Lehrkräften wird dabei als Problem benannt, dass die Kriterien für die Festlegung der Länderkoeffizienten, die einen Teil der Berechnungsgrundlage ausmachen, nicht transparent gemacht werden.
Die Ausgleichszulage
Diese Zulage existiert seit September 2019. Sie fließt an Lehrkräfte aus EU-Mitgliedstaaten, die im europäischen Vergleich hohe Bruttogehälter zahlen. Dadurch sollen Europäische Schulen als Dienstort attraktiver werden. „Im Grundsatz zwar richtig“, urteilt Günther Fecht, Vorsitzender der GEW-Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und –lehrer (AGAL). „Aber diese Zulage führt bei Lehrkräften aus Deutschland dazu, dass die bundesländerspezifischen Gehaltsunterschiede aufrechterhalten werden – auch wenn die Kollegen an derselben Europäischen Schule unterrichten.“ Gleiche Arbeit werde ungleich vergütet. Das führe zu Unmut und Unverständnis.
Die GEW fordert Nachbesserungen
Die GEW setzt sich dafür ein, dass Lehrkräfte an den ES einheitlich besoldet werden. „Dass Kolleginnen und Kollegen nach Jahren hohe Rückzahlungen leisten müssen, ist unhaltbar“, betont Günther Fecht. Die Gewerkschaft fordert deshalb, mehr Transparenz und Gerechtigkeit im Zulagen-System zu schaffen. Auch gehe es darum, Kolleginnen und Kollegen umfassend zu informieren, bevor sie sich an eine Europäische Schule abordnen lassen.