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Mindestausbildungsvergütung

„Die Erhöhung müsste wesentlich höher ausfallen"

Die Bundesregierung stockt die Mindestausbildungsvergütung in der dualen Ausbildung für 2024 auf. Die GEW begrüßt die Erhöhung, kritisiert sie jedoch als viel zu gering.

Foto: Pixabay / CC0

Am 18. Oktober 2023 veröffentlichte die Bundesregierung die neuen Mindestausbildungsvergütungen bei dualen Ausbildungsberufen für das Jahr 2024. Die GEW begrüßt die Erhöhung, kritisiert sie jedoch als viel zu gering.

Gegenüber dem Vorjahr erhöhen sich 2024 die Mindestausbildungsvergütungen bei dualen Ausbildungsberufen im ersten Ausbildungsjahr von 620 € auf 649 € um 4,7 Prozent. Es handelt sich hierbei um die erstmalige Fortschreibung der in § 17 BBiG (Berufsbildungsgesetz) festgelegten Mindestvergütung.

Anpassung an die aktuelle Entwicklung

Im Gesetz wurden nur für die Jahre bis 2023 die Mindestvergütungen festgelegt. Ab 2024 muss das Bundesministerium für Bildung und Forschung – auf Grundlage der Berufsbildungsstatistik der letzten beiden Jahre – bis zum 1. November die Mindestvergütungen für das Folgejahr festlegen. Die Höhe der Mindestvergütung wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller vertraglich festgelegten Ausbildungsvergütungen angepasst. Aus dieser Berechnung ergibt sich für 2024 eine Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr von 649 €.

„Die Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung ist dringend notwendig, aber sie müsste wesentlich höher ausfallen. (Ralf Becker)

Die durchschnittlich in Tarifverträgen festgelegten Ausbildungsvergütungen sind jedoch wesentlich höher. So lag nach dem Berufsbildungsbericht im Jahr 2022 die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei 930 €, was in etwa dem BAföG-Höchstsatz für 2023 von 935 € entspricht.

„Die Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung ist dringend notwendig, aber sie müsste wesentlich höher ausfallen. Schon alleine die Gleichstellung mit Studierenden gebietet dies, obwohl auch der BAföG-Höchstsatz nicht auskömmlich ist,“ sagte Ralf Becker, Berufsbildungsexperte der GEW.

Entwicklung der Mindestausbildungsvergütungen (in den Jahren 2020 bis 2024) und Vergleich zur durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung 2022:

  1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr
2020 515,00 € 607,70 € 695,25 € 721,00 €
2021 550,00 € 649,00 € 742,50 € 770,00 €
2022 585,00 € 690,30 € 789,75 € 819,00 €
2023 620,00 € 731,60 € 837,00 € 868,00 €
2024 649,00 € 766,00 € 876,00€ 909,00 €
Tarif 2022 930,00 € 1.018,00 € 1.112,00 € 1.135,00 €