GEW erringt Sieg vor Gericht
Dozierende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub
Die GEW hat sich mit einer Klage vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erfolgreich für bezahlten Urlaub für Dozentinnen und Dozenten an Volkshochschulen eingesetzt. Das Urteil hat bundesweite Auswirkungen.
Freiberufliche Volkshochschuldozent*innen für Deutsch als Fremdsprache (DaF) haben mit Unterstützung des GEW-Landesverbandes Baden-Württemberg ihre Klage vor dem Landesarbeitsgericht gewonnen! Das Gericht urteilte, dass zwei Dozent*innen an der Volkshochschule (VHS) Stuttgart das Recht auf bezahlten Urlaub haben. „Ich gehe davon aus, dass die richterliche Bestätigung des Anspruchs die nötige Signalwirkung auf die Träger in Baden-Württemberg ausübt, jetzt zeitnah ihren anspruchsberechtigten Kolleg*innen auf Antrag Urlaub zu gewähren“, sagte Monika Stein, Landesvorsitzende der GEW Baden-Württemberg, in Freiburg.
Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit
Die VHS Stuttgart war gegen zwei erstinstanzlich gewonnene Klagen in Revision gegangen. Auch in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht bekamen die GEW-Kolleg*innen jetzt recht. Die GEW setzt sich schon lange für bezahlten Urlaub ein, nun erfolgte die zweite Bestätigung durch das Landesarbeitsgericht. Von richterlicher Seite wurde die Arbeitnehmerähnlichkeit, die für diesen Anspruch vorliegen muss bejaht. Damit wurde die wirtschaftliche Abhängigkeit und die daraus folgende soziale Schutzbedürftigkeit, die sich für die Kläger*innen ergibt, festgestellt. Arbeitnehmerähnliche Personen haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub nach § 2 Abs. 2 BurlG (Bundesurlaubsgesetz).
An der VHS Stuttgart hatten DaF-Lehrkräfte bereits im November 2017 Anträge auf bezahlten Urlaub gestellt. Dieses Recht besteht für Freiberufler*innen dann, wenn sie in einem dauerhaften Verhältnis über 50 Prozent ihrer jährlichen Honorareinnahmen von einer Hauptauftraggeber*in erhalten. „Für die Volkshochschulen sind die Dozent*innen ihr Aushängeschild, Integrationskurslehrkräfte werden derzeit händeringend gesucht. Die Anerkennung dieser wertvollen und wichtigen Arbeit beginnt mit einer gerechten Bezahlung“, sagte Stein. Doch dies könne nur der Anfang sein. Die Träger müssten zeitnah in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste, tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen.
„Dieses Urteil hat Auswirkungen über die Landesgrenzen hinaus.“ (Daniel Merbitz)
„Dieses Urteil hat Auswirkungen über die Landesgrenzen hinaus. Jetzt sind die Volkshochschulen gefordert, den gesetzlichen Urlaubsanspruch für Arbeitnehmerähnliche flächendeckend umzusetzen, wenn sie nicht unzählige Klagen riskieren wollen“ erklärte Daniel Merbitz, Tarifexperte der GEW in Frankfurt. Zwar hätten auch vor dem Urteil bereits Volkshochschuldozent*innen in Berlin und an einzelnen Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen den Urlaubsanspruch erstritten. Bundesweit verweigerten aber die meisten Volkshochschulen ihren freien Dozent*innen nach wie vor das Recht auf bezahlten Urlaub. „Die Vergaberichtlinien für Maßnahmen des Bundes zur Integration von Zugewanderten müssen geändert werden. In einer Einwanderungsgesellschaft sind Sprachkurse Daueraufgaben, für die wir Dauerstellen brauchen,“ ergänzte Ralf Becker, GEW-Experte für Weiterbildung.