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Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Kurz vor der Bundestagswahl hatte der Tarifausschuss, der Allgemeinverbindlichkeitsfragen berät, den Branchentarifvertrag für die Weiterbildner auf dem Tisch.

Ein einheitliches Votum kam jedoch nicht zustande. Dieses wäre Voraussetzung gewesen, um dem "alten" Arbeitsminister das alleinige Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung zu geben. Bei nichtmehrheitlichem Votum kann nur das Kabinett entscheiden! Unter den neuen Mehrheitsverhältnissen und der klaren Aussage im Koalitionsvertrag "Allgemeinverbindlichkeit nur mit Zustimmung des Tarifausschusses" gibt es erstmal eine Hängepartie.

Damit zumindest die Grundlage für eine mögliche Allgemeinverbindlicherklärung nicht wegbricht, wurde die Laufzeit des Branchentarifvertrages zweimal verlängert, aktuell bis zum 31. Dezember 2010. Positive Signale gibt es von der Kanzlerin, die sich eindeutig zu Mindestlohnplänen bekannt hat und auch die Aussagen der neuen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen klingen erst einmal positiv. Trotzdem scheint aktuell die Chance für die Allgemeinverbindlichkeit eher unwahrscheinlich.