Bundestagswahl 2021
So lässt sich die digitale Ausstattung voranbringen
Während die Milliarden aus dem Digitalpakt nur langsam abfließen, hinken der Ausbau der IT-Infrastruktur und die technische Ausstattung in allen Bildungseinrichtungen weit hinter dem Bedarf her. Die GEW fordert eine Verstetigung des Programms.
Die Umsetzung des Digitalpaktes Schule verläuft nach wie vor im Schneckentempo: Bislang wurde nur ein Drittel der nunmehr sieben Milliarden Euro, die der Bund zur Verfügung stellt, entweder genutzt oder wenigstens verplant, räumte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) jüngst ein. „Das ist nach zwei Jahren nicht zufriedenstellend, auch wenn die Pandemie die Schulen und Verantwortlichen vor Ort in ganz besonderer Weise gefordert hat und immer noch fordert.“ Die bereits ausgezahlten und bewilligten Mittel belaufen sich auf rund 2,26 Milliarden Euro.
Das meiste Geld floss in Engeräte für Schülerinnen und Schüler
Von den abgeflossenen Mitteln stammen den Angaben zufolge rund 470 Millionen Euro aus dem Sofortausstattungsprogramm für Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, über das insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese Mittel flossen damit zu 94 Prozent ab. Aus dem Zusatzprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ flossen bisher rund 192 Millionen Euro von 500 Millionen Euro ab. Aus dem Zusatzprogramm zur Finanzierung von IT-Administratoren an den Schulen wurden bislang 9.000 Euro abgerufen.
Es fehlen 14 Milliarden Euro
Die GEW kritisiert eine große Lücke zwischen dem mit den Zusatzprogrammen inzwischen rund sieben Milliarden Euro umfassenden Digitalpakt Schule und der erforderlichen Summe für die Mindestausstattung aller Schulen bis 2024.
Für die allgemeinbildenden Schulen werden laut einer Studie der GEW in den kommenden Jahren rund 15,8 Milliarden Euro benötigt, für die berufsbildenden Schulen rund 5,3 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von rund 21 Milliarden Euro – und mit Blick auf die bisherigen Mittel eine Differenz von 14 Milliarden Euro.
Die GEW fordert daher:
- Digitalpakt aufstocken und verstetigen – etwa für weitere Endgeräte für Lernende und Lehrende
- finanzielle Mittel für IT-Administratorinnen und -administratoren dauerhaft in die Haushalte einplanen und einstellen
- Schulen staatlich verantwortete und datensichere Plattformen zum Lehren, Lernen und Kommunizieren zur Verfügung stellen
- Schulen so mit Software und digitalen Unterrichtsmaterialien ausstatten, dass sie nicht auf ein von kommerziellen Interessen geprägtes Angebot privater Anbieter angewiesen sind; dabei auch die Verknüpfung mit Angeboten der Sozialarbeit und des Ganztags gewährleisten
- mehr Onlinestudienangebote an Hochschulen
- Universitäten und Fachhochschulen beim Ausbau und der Pflege ihrer digitalen Infrastruktur mit einem Hochschul-Digitalpakt unter die Arme greifen
- Digitalpakt auch für die Einrichtungen der öffentlich finanzierten Weiterbildung erweitern und verstetigen; dabei gezielte Angebote für alle Altersgruppen machen
Kooperationsverbot aufheben
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) machte eine weitere finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund ab dem Jahr 2024 jüngst auch von der Zustimmung der Länder zu einer Grundgesetzänderung abhängig. „Wenn die Länder einen neuen, dauerhaften Digitalpakt für die Schulen und damit neues Geld vom Bund wollen, sollten sie auch bereit sein, mit dem Bund eine Grundgesetzergänzung zu vereinbaren“, sagte die Ministerin im Interview mit dem RedaktionsnetzwerkDeutschland (RND). „Eine solche Grundgesetzergänzung würde es ermöglichen, dass Bund und Länder bei der digitalen Bildung auch inhaltlich kooperieren können, mehr nicht.“
Die GEW plädiert seit langem für eine Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbotes. Beim GEW-Hearing zur Bundestagswahl 2021 war eine mögliche Grundgesetzänderung, damit Bund, Länder und Kommunen in der Bildungsfinanzierung künftig enger zusammenarbeiten können, eines der Schwerpunktthemen.