Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten – eine Trendwende ist leider noch nicht zu verzeichnen. Schwerpunktthema nach 2008 und 2013 des inzwischen dritten Berichts: Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere. Dass es damit nicht zum Besten bestellt ist, zeigt der Bericht schonungslos auf. Die GEW hat sich den Bundesbericht gründlich angesehen und einige interessanten Ergebnisse zusammengestellt.
- Das Befristungsunwesen feiert in der Wissenschaft weiterhin fröhliche Urständ. An Hochschulen sind 93 Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses befristet beschäftigt, an den außerhochschulischen Forschungseinrichtungen 84 Prozent.
- Neue Daten zur Laufzeit der befristeten Arbeitsverträge liefert der Bundesbericht nicht. Die jüngsten Daten stammen nach wie vor aus der 2011 vorgelegten Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Demnach haben 53 Prozent der Zeitverträge an Hochschulen und 50 Prozent der Zeitverträge an Forschungseinrichtungen eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die nächste Evaluation des Gesetzes ist erst für 2020 vorgesehen.
- Alarmierend ist der Befund des Bundesberichts, dass der Befristungsanteil auch beim grundfinanzierten wissenschaftlichen Personal an Hochschulen von 63 Prozent auf 75 Prozent (2014) zugenommen hat. Die Hochschulen können sich also nicht damit aus der Verantwortung stehlen, dass das Befristungsunwesen ausschließlich eine Folge der ausgeweiteten Drittmittelfinanzierung sei.
- Ein großer Anteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere in den Sprach- und Kulturwissenschaften (58 Prozent), ist teilzeitbeschäftigt. Wissenschaftlerinnen sind noch häufiger teilzeitbeschäftigt als Wissenschaftler. Außerdem kommt der Bundesbericht zum klaren Ergebnis, dass insbesondere Promovierende unentgeltliche Mehrarbeit leisten. Mit anderen Worten: Teilzeitbeschäftigte Promovierende sind von einer Gehaltskürzung auf kaltem Wege betroffen.
- Die durchschnittliche Promotionsdauer beziffert der Bundesbericht auf 3,5 bis 4,5 Jahre. Daraus lässt sich ableiten, dass sich eine „angemessene“ Befristungsdauer für Promovierende im Sinne des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes mindestens ebenfalls in diesem Zeitrahmen bewegen müsste. Da die tatsächlichen Laufzeiten der befristeten Arbeitsverträge zumeist deutlich darunter liegen, überrascht es nicht, dass die Erfolgsquote von Promotionen gerade bei 57 bis 67 Prozent liegt: Ein Drittel bis knapp die Hälfte der Doktorarbeiten werden abgebrochen.
- 49 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und 42 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter an Universitäten bleiben endgültig kinderlos. Bei altersgleichen Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind es nur 25 Prozent. Das, obwohl nur 12 Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses keinen Kinderwunsch hat. Zentral für das Aufschieben von Kinderwünschen sind berufliche Gründe, insbesondere die zu geringe Planungssicherheit sowie die finanzielle Unsicherheit einer akademischen Karriere. Als problematisch werden weiter die hohen Arbeits-, Verfügbarkeits- und Mobilitätsanforderungen, das Zusammenfallen von Familiengründungs- und Qualifizierungsphase sowie mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten erlebt.
- Dabei nehmen insbesondere Frauen negative berufliche Konsequenzen ihrer Elternschaft wahr. Sie berichten häufiger als Männer von negativen Reaktionen ihrer Vorgesetzen auf die bevorstehende Elternschaft sowie allgemein von einer geringeren Wertschätzung und Förderung. Frauen schätzen die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere negativer ein und spielen häufiger mit dem Gedanken, auf eine wissenschaftliche Laufbahn zu verzichten. Der Bundesbericht führt dies darauf zurück, dass Wissenschaftlerinnen häufiger als Wissenschaftler ihre Erwerbsarbeit unterbrechen und nach der Geburt von Kinderntendenziell eher die Hauptverantwortung für die Familien- und Heimbarbeit übernehmen.
- Eine Reihe an interessanten Befunden liefert der Bundesbericht zur Situation der Promovierenden. Mit einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 1.261 Euro seien diese „in der Regel nicht armutsgefährdet“, lediglich 12 Prozent der Promovierenden hätten ein Einkommen unter der Armutsgrenze von 826 Euro. Ob dieses Einkommensniveau dem entspricht, was qualifizierten wissenschaftlichen Fachkräften entspricht, wird im Bericht nicht bewertet. 23 Prozent der Promovierenden befinden sich in strukturierten Programmen, die Mehrpersonenbetreuung sei heute die Regel. Der Bundesbericht hat an 69 Hochschulen mit Promotionsrecht insgesamt 90 Dachstrukturen, etwa Graduiertenzentren, für die Promotionsförderung gezählt.