KMK-Pläne zum Startchancenprogramm
„Bessere Finanzierung und Umsetzung sichern“
Die GEW kritisiert, dass die Länder für das Startchancenprogramm zu wenig Gelder bereitstellen und sich aus der Verantwortung stehlen. Sie fordert eine solide Finanzierung für benachteiligte Schulen.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich auf ihrer heutigen Tagung mit dem Startchancenprogramm für benachteiligte Schulen beschäftigt, auf das sich Bund und Länder im September geeinigt hatten. Die GEW begrüßt den aktuellen Stand des Programmes grundsätzlich, bemängelt aber, dass viel zu wenig Geld bereitgestellt werde.
„Die Länder müssen fixe, ausreichende Zusagen machen.“ (Maike Finnern)
„Die Länder dürfen sich nicht aus ihrer Verantwortung für die Finanzierung des Programms stehlen. Sie müssen jetzt fixe, ausreichende Zusagen machen, damit Schulen endlich Konzepte entwickeln und planen können – und das Startchancenprogramm zum Schuljahr 2024/25 starten kann“, sagte GEW-Vorsitzende Maike Finnern am Freitag.
Aktuell stehen im besten Fall in den nächsten zehn Jahren jährlich lediglich zwei Milliarden Euro zur Verfügung. „Der Bedarf ist jedoch viel höher“, sagte Finnern.
45 Milliarden Euro Sanierungsstau
„Das Startchancenprogramm erreicht nur rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Gut 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind jedoch arm beziehungsweise armutsgefährdet“, begründete Finnern die Kritik an der Finanzierung. Zudem betrage allein der Sanierungsstau an Schulen rund 45 Milliarden Euro. Um diesen ernsthaft anzugehen, brauche es einen eigenständigen Finanzierungstopf. „Das Startchancenprogramm kann nur ein Einstieg in eine dauerhafte, solide Finanzierung benachteiligter Schulen sein. Es muss über die zehnjährige Laufzeit hinaus verstetigt und besser ausfinanziert werden“, sagte die GEW-Chefin.
„Die Gelder müssen da ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: bei den armen Familien und Kindern.“ (Maike Finnern)
„Auch wenn mit der Finanzierung des Startchancenprogramms und der Verteilung von Geldern nach sozialen Kriterien ein echter Durchbruch in Richtung bedarfsgerechter Verteilung gelungen ist, haben Bund und Länder die Chance verpasst, das Gießkannenprinzip bei der Verteilung der Gelder wirklich zu beenden. Nur die Mittel der ersten Säule des Programms sollen über einen Schlüssel nach Sozialindex verteilt werden. Die Gelder für die anderen beiden Säulen, die einen wesentlichen Teil des Programmes ausmachen, werden weiterhin bedarfsunabhängig nach dem ‚Königsteiner Schlüssel‘ vergeben“, betonte Finnern.
„Die GEW hat ein Konzept vorgelegt, wie Gelder nach sozialen Kriterien vergeben werden können. Dabei gilt der Grundsatz: Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Die Gelder müssen da ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: bei den armen Familien und Kindern.“
„Armutsgefährdung“ und „Migrationshintergrund“
Zudem dürften die Länder eigene Programme, die ähnliche Ziele wie das Startchancenprogramm verfolgen, auf ihre Ko-Finanzierung anrechnen. Dies sei grundsätzlich nachzuvollziehen, dürfe aber nicht dazu führen, dass „sich die Länder aus der Mit-Finanzierung praktisch verabschieden“, so die GEW-Vorsitzende. „Das Startchancenprogramm muss beweisen, dass es eine substanzielle Verbesserung der Bildungschancen im deutschen Schulsystem bewirkt.“
Positiv hob Finnern hervor, dass das Programm bei der Auswahl der Schulen einen Schwerpunkt auf den Primarbereich lege und als Kriterien für die Auswahl der zu unterstützenden Schulen „Armutsgefährdung“ und „Migrationshintergrund“ entscheidend seien.