Studierende in Deutschland benötigen durchschnittlich 840 Euro im Monat – für Miete und Essen, Bücher, Kommunikation, Körperpflege und Freizeitgestaltung. Der BAföG-Höchstsatz von 735 Euro deckt den Bedarf von Studierenden also nicht: Der Mietpauschale von 224 Euro stehen übliche Mieten von 300-400 Euro gegenüber, die Pauschale für Lebenshaltungskosten (373 Euro) liegt am unteren Rand des tatsächlichen Bedarfs von 360 bis 476 Euro, und die Kranken- und Pflegeversicherungspauschale reicht zumindest dann nicht zur Deckung der Gesundheitskosten, wenn die Studierenden statistisch das 30. Lebensjahr beziehungsweise das 14. Fachsemester vollendet haben.
Dass sogenannte „Normalstudierende“ – ledige, nicht bei den Eltern wohnende Vollzeitstudierende im Erststudium – im Sommersemester 2016 trotzdem über relativ hohe Einnahmen von durchschnittlich 918 Euro im Monat verfügten, hat verschiedene Gründe: Fast 70 Prozent der Studentinnen und Studenten jobben mittlerweile neben dem Studium – die Erwerbstätigenquote ist damit so hoch wie nie zuvor. Zusätzlich sind die Zahlungen von Eltern von 2012 bis 2016 um 18 Prozent gestiegen, neun von zehn künftigen Akademikern erhalten familiäre finanzielle Unterstützung. Im Schnitt besteht etwa die Hälfte aller monatlichen Einnahmen aus Zahlungen der Eltern, der eigene Verdienst macht rund ein Viertel aus.
Dagegen ist der BAföG-Anteil an den Gesamteinnahmen seit 2012 um fünf Prozentpunkte gesunken und beträgt nun zwölf Prozent. Das BAföG ist nur noch eine Randerscheinung der Studienfinanzierung. Auch, wenn man die Zahl der geförderten Studierenden betrachtet: 2016 bekamen nur 18 Prozent der Normalstudierenden überhaupt Leistungen – vier Jahre zuvor waren es noch 24 Prozent. Bezieht man Verheiratete, Studierende mit Kind oder solche im Zweit- oder Teilzeitstudium in die Rechnung mit ein, dann sind es sogar nur 15 Prozent. Die Quote der Geförderten liegt damit auf dem niedrigsten Niveau seit Beginn der 1990er-Jahre.
Der komplette Artikel von Eleonora Pauli ist in der Dezemberausgabe der „E&W“ nachzulesen.