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Anhörung vor dem Strafgericht in Ankara

Am 13. Januar 2014 fand vor dem Obersten Strafgericht in Ankara eine Anhörung von 29 Kolleginnen und Kollegen der Bildungsgewerkschaft Egitim Sen und des Dachverbandes der öffentlichen Dienstgewerkschaften der Türkei KESK statt. Für die GEW waren Volker Busch und Tülay Altun als internationale Prozessbeobachter dabei.

Foto: KESK, Manfred Brinkmann

Auf Wunsch der türkischen Bildungsgewerkschaft Egitim Sen und des Gewerkschaftsdachverbandes KESK hatten 22 Vertreter europäischer Gewerkschaften am 13. Januar 2014 an einer Prozessbeobachterdelegation in Ankara teilgenommen. Die internationalen Gewerkschaftsvertreter stammten aus Frankreich, Schottland, England, Dänemark, Schweden, Griechenland, Österreich, Kroatien, Slowenien, Zypern, Georgien und Deutschland.

Protest gegen 4+4+4-Gesetz
Hintergrund der Anhörung war eine Anklage gegen 502 Kolleginnen und Kollegen, die Ende 2012 an einer Demonstration teilgenommen hatten, zu der Egitim Sen sowie KESK aufgerufen hatten. Die Demonstration richtete sich gegen die Einführung des sogenannten „4+4+4-Gesetzes“, das die Schulordnung in der Türkei grundlegend geändert hat. Galt bis zur Einführung dieses Gesetzes auch in der Türkei ein Einschulungsalter von 72 Monaten = 6 Jahren, ist dieses durch die Einführung auf nunmehr 60 Monate reduziert worden, wobei die zwingende Beschulung spätestens mit dem 64. Lebensmonat zu beginnen hat. Diese Veränderung heißt konkret, dass die Kinder bereits mit 5 Jahren ihre schulische Karriere beginnen. Nach Durchlaufen einer vierjährigen ersten Schulphase sollen die Schülerinnen und Schüler dann bereits ihre erste berufliche Orientierung vornehmen. Es schließt sich dann eine zweite vierjährige Schulphase an, mit Erreichen des 13. Lebensjahres ist dann die allgemeine staatliche Schulpflicht beendet. Aus Sicht von Egitim Sen kommt die Türkei damit ihrem Bildungsauftrag allerdings nicht nach, insbesondere ist es für die Kolleginnen und Kollegen in keiner Weise nachvollziehbar, wie ein Gesetzgeber dazu kommen kann, eine berufliche Orientierung bereits im Lebensalter von 9 Jahren vornehmen zu wollen.

Anklage wegen "Aufwiegelung zur Gewalt"
Das Gesetz wurde innerhalb weniger Wochen durch die parlamentarische Anhörung „gejagt“, ohne irgendeinen Verband oder gar die Gewerkschaften zu befragen. Deshalb hatte Egitim Sen im Verbund mit KESK beschlossen, eine Protestkundgebung vor dem Parlament in Ankara durchzuführen. Diese Protestkundgebung wurde dann gewaltsam durch die türkische Polizei aufgelöst, wobei es viele Festnahmen gab. Gegen 502 Kolleginnen und Kollegen wurde ein Strafverfahren wegen „Aufwiegelung zur Gewalt“ eingeleitet und die Gruppe der Angeklagten in drei Untergruppen aufgeteilt, die sich an der „Schwere“ der begangenen Straftat orientierten. Die am 13. Januar angehörten Kollegen gehörten der Gruppe an, die aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde die schwersten Straftaten begangen hatten, da sie die Demonstration organisiert und zu ihr aufgerufen hatten.

Im Gerichtssaal
Nach einer kurzen Vorbesprechung begab sich die internationale Gewerkschaftsdelegation am 13. Januar zum Gerichtsgebäude und wurde nach einer auch in Deutschland üblichen Sicherheitsüberprüfung in das Gericht eingelassen. Die Verhandlung sollte ursprünglich in einem kleinen Saal sattfinden. Bis zum Anhörungsmorgen wusste niemand, ob der Antrag der KESK, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen, möglich wird. Im Gerichtsgebäude wurde dann angekündigt, dass dem Antrag, das Verfahren in einen größeren Saal zu verschieben, stattgegeben wurde. Beim Betreten des Gerichtssaales erfolgte die erste Überraschung. Der Saal war über und über vollgestellt mit Aktenschränken, an denen handbeschriebene DIN A 4-Zettel mit einem Klebestreifen befestigt waren. Offensichtlich wurde dieser Raum ansonsten als Aktenlagerstätte benutzt. Augenfällig war des Weiteren, dass die Richterbank sich ca. 3 Meter über dem Boden befand, so dass die Angeklagten gezwungen waren, ständig zu dem Richter aufzuschauen. Nach Beginn der Anhörung wurden die Angeklagten einzeln aufgerufen, der Richter las gelangweilt die jeweils vorgeworfenen Straftaten vor. Nachdem er sich zu Anfang der Sitzung über die bestehende Unruhe beschwert hatte, wurde er von einem der anwesenden Anwälte darüber informiert, dass sich eine internationale Delegation im Gerichtssaal befinde und die Unruhe daher rühre, dass Übersetzungen vorgenommen wurden. Dies wurde dann durch das Gericht auch so akzeptiert.

 


Gewerkschafter weisen Anklage zurück
Sehr zur Überraschung aller Prozessbeobachter war es so, dass nicht die Rechtsanwälte für ihre Mandanten, sondern die Angeklagten selbst Stellung nahmen zu dem Gesamtvorgang, wobei sich ihre Ausführungen nicht darauf bezogen, ob überhaupt irgendeine strafbare Handlung begangen wurde. Vielmehr haben alle Angeklagten das Feld genutzt, um ihre persönlichen Beweggründe für die Teilnahme an der Demonstration darzulegen und die Wahrnehmung demokratischer Rechte einschließlich des Demonstrationsrechts verteidigt. Den Rechtsanwälten sollte am fünften Tag des Prozesses, also am letzten Tag, die Möglichkeit gegeben werden, ihre Mandanten zu verteidigen.
Nicht nur dem Richter konnte man ansehen, dass dieser uninteressiert und gelangweilt war, sondern auch der neben dem Richter sitzende Staatsanwalt ist während der mehrstündigen Anhörung öfter eingeschlafen, ansonsten hat er gelangweilt in Akten geblättert. Man konnte daher den Eindruck gewinnen, dass hier vielleicht doch nicht ein elementares Strafverfahren durchgeführt würde, vielmehr fühlte man sich als Beobachter in eine völlig irreale Welt versetzt.

Lange Haftstrafen drohen
Die Realität hat die Prozessbeobachter dann schnell eingeholt, als die Angeklagten nach Abschluss der Anhörung in einer Nachbesprechung auf die Frage, mit welchem Strafmaß zu rechnen sei - alle internationalen Beobachter gingen hier von einer Geldstrafe aus - angaben, dass sie mit Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren rechnen würden. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Kolleginnen und Kollegen nahezu alle bereits wegen gleicher „Rechtsverstöße“, also Durchführen von Demonstrationen, Kundgebungen etc. vorbestraft waren, so dass sie damit rechneten, eine eventuell ausgesprochene Freiheitsstrafe vollumfänglich absitzen zu müssen, ohne dass eine Bewährung möglich ist. Hierbei sei allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund des Besuches der internationalen Delegation die Haftstrafen geringer ausfallen könnten, als dies möglicherweise ohne den Besuch der Fall wäre. Süleyman Çelebi, Vorsitzende von KESK betonte: „ Wir sind froh, dass eine internationale Delegation bei dem Prozess hier ist und uns unterstützt. Es ist außerordentlich wichtig.“ Nicht nur hinsichtlich des Strafmaßes, auch bezüglich der Polizeipräsens scheint die Anwesenheit der ausländischen Beobachter eine Relevanz zu haben. Mehmet Bozgeyik, Generalsekretär der Eğitim Sen, machte deutlich, dass das Polizeiaufgebot an diesem Tag nicht zu vergleichen ist mit dem, wenn keine internationalen Beobachter anwesend sind.

Dank für internationale Solidarität
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben sich sowohl in der Besprechung als auch während des Abendessens eindringlich für die internationale Solidarität bedankt. Sie haben ausdrücklich wiederholt darauf hingewiesen, wie wichtig die internationale Unterstützung gerade in dieser Situation sei, in der gewerkschaftliche Grundrechte absolut mit den Füßen getreten wurden. Aus Sicht sämtlicher internationaler Delegationsteilnehmer ist es daher unbedingt notwendig, sowohl diesen als auch andere Folgeprozesse dringend durch Besuche und Protestaktionen zu begleiten, um die türkische Justiz daran zu erinnern, dass hier rechtsstaatliche Grundsätze unbedingt einzuhalten sind.

 

Volker Busch ist Justiziar beim Hauptvorstand der GEW in Frankfurt
Tülay Altun ist Lehrerin in Köln und wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen