2.13 Vertretung an Schulen ist eine Daueraufgabe und braucht Dauerverträge!
Die GEW verurteilt die Praxis der unterjährigen Befristungen von Vertretungslehrer*innen.
Die GEW verurteilt die Praxis der unterjährigen Befristungen von Vertretungslehrer*innen in den Bundesländern. Die Vertretung von längerfristig ausgefallenen Lehrer*innen ist eine wichtige Daueraufgabe und muss deshalb mit unbefristeten Stellen als Vertretungsreserve aus ausgebildeten Lehrkräften abgesichert werden, indem die Unterrichtsversorgung auf deutlich mehr als 100 Prozent angehoben wird. Nur zusätzliche kurzfristige Vertretungsbedarfe sollten über befristete Einstellungen abgesichert werden dürfen. Schulferien sind Teil des Schuljahres und müssen deshalb vom zeitlichen Umfang des Arbeitsvertrags mit umschlossen sein.
Die GEW unterstützt ihre Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer tarifvertraglichen Eingruppierung und stärkt die zuständigen Personalvertretungen bei der Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte und der Anwendung der tariflichen Eingruppierungsvorschriften.