GEW: Öffentliche Gelder nur für Bildungsanbieter, die tariflich zahlen
Bildungsanbieter sollen nach Willen der GEW nur öffentliche Gelder erhalten, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse anbieten oder auf Tarifniveau zahlen.
Aktuell wird das deutsche Vergaberecht für Dienstleistung auf der Grundlage der Europäischen Dienstleistungsrichtline 2014/24/EU zur Modernisierung der Vergaberechtssysteme in den EU-Ländern überarbeitet. Dieses Vergabegesetz umfasst die Vergabe aller durch die öffentliche Hand in Auftrag gegebenen Dienstleistungen und somit auch alle Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach den Sozialgesetzbüchern SGB II und III.