Die GEW fordert, bei der Vergabe öffentlicher Mittel für Bildungsaufgaben nur Anbieter zu berücksichtigen, die ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anbieten, deren Bezahlungsniveau den im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen entspricht oder deren Bezahlung in einem Haustarifvertrag geregelt ist. Dazu muss laut einem Beschluss des GEW-Hauptvorstands eine entsprechende öffentliche Finanzierung bereitgestellt werden. Die Einhaltung der tarifgemäßen Bezahlung müsse zudem kontrolliert werden.
Weitere Themen im Infoblatt August 2017:
- Gute Bildung für alle! Appell für mehr Geld in der Bildung
- EU-Parlament will prekäre Beschäftigung angehen
- Bundesprogramm Bildungsprämie: Erweitert, aber quantitativ bedeutungslos