Tarifverträge in der Wissenschaft
Nach wie vor ist die Wissenschaft ein tariflicher Flickenteppich. Dass die besonderen Bedingungen von Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement auch spezifische tarifrechtliche Regelungen brauchen, wird aber mittlerweile kaum noch bestritten! Auch im Tarifvertrag der Länder gibt es weiterhin zahlreiche Baustellen.
Bund und Kommunen waren bisher zu wissenschaftsspezifischen Regelungen nicht bereit, die meisten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind ohne Tarifvertrag. Einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind vom Geltungsbereich der Tarifverträge ausgenommen und vor allem bei der Befristung gibt es nach wie vor ein gesetzliches Verbot für tarifliche Regelungen.