Bildungsflickenteppich Deutschland
In Deutschland wird das konkrete Unterrichtsgeschehen durch Vorgaben gesteuert, die in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedliche Bezeichnungen haben, ohne dass es eine Übereinkunft darüber gäbe, nach welchen Kriterien, jeweils welcher Begriff gewählt wird.
Lehrpläne, Richtlinien, Rahmenpläne, Bildungsstandards
Verwirrende Begriffsvielfalt
Die Rede ist von Bildungsplänen, Lehrplänen, Kernlehrplänen, Rahmenplänen und Richtlinien, in denen beschrieben wird, welche Bildungsziele Lehrkräfte anstreben und welcher „Stoff“ unterrichtet werden soll. Die diversen Pläne unterscheiden sich des weiteren in der Detailliertheit der Angaben und damit auch im Grad des Spielraums, der den Lehrkräften bei der Gestaltung ihres Unterrichts gelassen wird.
Im Gegensatz dazu formulieren Bildungsstandards Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler an bestimmten Abschnitten ihres Lernweges erworben haben sollen.
In Deutschland gibt es kein einheitliches Schema, nach denen die Bundesländer vorgehen. Die Vorgaben können sich sowohl auf einzelne Schulformen, Klassenstufen und Fächer beziehen. Sie können aber auch mehrere Klassenstufen (Bildungsabschnitte) und Fächergruppen umfassen und sich auf Bildungsgänge statt auf Schulformen beziehen.
Im Bereich der allgemein bildenden Schulen gibt es z.B. in Berlin für 9 Fächer im Grundschulbereich (Klassen 1 bis 6) Rahmenpläne mit insgesamt ca. 350 Seiten. Hinzu kommen für die Klassen 7 bis 10 (alle Bildungsgänge) Rahmenpläne für ca. 30 Fächer, jeweils ca. 45 Seiten, insgesamt 1350 Seiten. In der Gymnasialen Oberstufe werden für die Rahmenpläne von 26 Fächern ca. 800 Seiten benötigt. Insgesamt hat Berlin also für die allgemein bildenden Schulen 65 Rahmenpläne auf ca. 2500 Seiten.
Anders z.B. Baden-Württemberg: Hier gibt es insgesamt sehr viel mehr Lehrpläne, allerdings auf insgesamt weniger Seiten. Im Grundschulbereich gibt es Lehrpläne für 10 Fächer (Klasse 1 / 2, Klasse 3, Klasse 4), insgesamt also 30 Lehrpläne (232 Seiten). Hauptschule und Realschule arbeiten für jeweils 6 Klassenstufen und durchschnittlich je 15 Fächer mit insgesamt 180 Lehrplänen (837 Seiten). Im Gymnasien sind es bei ca. 20 Fächern und 8 Klassenstufen noch einmal 160 Lehrpläne (574 Seiten). Baden-Württemberg hat also insgesamt 370 Lehrpläne auf 1.643 Seiten.
Die Regelungen in den Bundesländern für das - theoretisch - dreigliedrige Schulsystem sind folglich eklatant uneinheitlich. Auch der Variantenreichtum der Schulsysteme, und -modelle, der Zugangsvoraussetzungen zu weiterführenden Schulen und der Dauer der jeweiligen Bildungsgänge ist bemerkenswert.
Nach Ansicht der GEW ist eine Uniformierung des Unterrichts nach DDR-Vorbild weder erstrebenswert noch durchsetzbar, weil sowohl die Traditionen der einzelnen Bundesländer, aber auch die Bedingungen der Schulen stark differieren. Inwieweit die Bildungsstandards und ihre Umsetzung in Beispielaufgaben, die sich nach dem Willen der KMK sowohl als Grundlage für länderübergreifende Tests wie zur Orientierung der Lehrkräfte eignen sollen, vereinheitlichende Wirkungen entfalten, muss abgewartet werden. Empirisch abgesicherte Antworten auf diese Fragen sind frühestens in 10 Jahren zu erwarten.
Damit mobilitätsbereite Eltern und Kinder nicht die Leidtragenden des ausufernden deutschen Föderalismus sind, müsste sich die KMK nach Ansicht der GEW zumindest auf folgende Punkte verständigen:
- Beim Wechsel des Bundeslandes sollen Schülerinnen und Schüler mindestens in den gleichen Bildungsgang und in die gleiche Klassenstufe aufgenommen werden, aus welchen sie kommen.
- Wenn sich erhebliche Leistungsdifferenzen ergeben, soll die andere Einstufung auch während des laufenden Schuljahres auf Wunsch des Schülers / der Eltern möglich sein, beispielsweise in eine höhere Klasse (einen anspruchsvolleren Bildungsgang). Bei Leistungsrückständen sollen Fördermaßnahmen von Seiten der Schule angeboten werden. Die Schulen erhalten von der Schulaufsicht dazu die notwendigen personellen Mittel.
Marianne Demmer