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Zeitverträge in der außeruniversitären Forschung

Befristung hat Methode

Auch an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen Max Planck & Co. feiert das Befristungsunwesen fröhliche Urständ. Das zeigen die Antworten der Bundesregierung auf vier Kleine Anfragen der Fraktion der Linken im Bundestag.

8. Follow-up-Kongress der GEW (Foto: Dirk Laessig)

Mit den Arbeitsbedingungen in der Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft beschäftigen sich vier Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, auf die nun die Bundesregierung geantwortet hat.

Immerhin sind es rund 60.000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt sind. Allein der Bund förderte die in den vier Verbünden zusammengeschlossenen Institute 2020 jährlich mit über 7,5 Milliarden Euro. Nach dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) steigen die Zuwendungen Jahr für Jahr um drei Prozent. Zum Vergleich: Der Bundesanteil am Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, welcher der Finanzierung zusätzlicher Studienplätze an den Hochschulen dient, beträgt jährlich 1,88 Milliarden Euro – ohne dass eine regelmäßige Erhöhung vorgesehen ist.

Hohe Befristungsanteile fallen auf

Trotz der staatlichen Finanzierung, die seit der letzten Überarbeitung des PFI auf Dauer angelegt ist, fallen auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit hohen Befristungsanteilen bei ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf – Tendenz steigend. „Spitzenwerte“ weisen mit 78 bzw. 75 Prozent Leibniz-Gemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft auf, aber auch in der Fraunhofer-Gemeinschaft und Helmholtz-Gemeinschaft liegen die Befristungsanteile mit 58 bzw. 55 Prozent deutlich über 50 Prozent.

„Je mehr wissenschaftliche Beschäftigte nur befristet angestellt waren, desto leichter war es, obsolete Abteilungen und Institute zu schließen.“ (Ariane Leendertz)

In einer 2020 veröffentlichten Studie hat die Historikerin Ariane Leendertz am Beispiel der Max-Planck-Gesellschaft herausgearbeitet, dass die Befristungspolitik Methode hat. Hatten Zeitverträge in den 1970er Jahren, als die Befristungsquote bei 15 Prozent lag, noch die Funktion, eine Überalterung des wissenschaftlichen Personals und Stellenblockaden zu verhindern, seien später „strategische Organisationsinteressen“ in den Vordergrund getreten.

„Je mehr wissenschaftliche Beschäftigte nur befristet angestellt waren, desto leichter war es, obsolete Abteilungen und Institute zu schließen, stattdessen neue zu gründen und den neu berufenen Direktorinnen und Direktoren aus der ganzen Welt so viele freie Wissenschaftlerstellen wie möglich anzubieten“, analysiert die Studienautorin, die selbst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Max-Planck-Institut tätig war.

Irreführend sind die Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfragen der Linken im Bundestag zur Tarifbindung der Forschungseinrichtungen. Zwar gibt die Regierung zu, dass die Forschungseinrichtungen Tarifverträge nur anwenden, also selbst keinen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften abgeschlossen haben oder einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband angehören. Gleichwohl behauptet sie, dass 98 bis 99 Prozent der Beschäftigten tariflich entlohnt würden.

GEW: Bund muss auf Tarifbindung und Dauerstellen pochen

Dem widerspricht Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW. „Da die Forschungseinrichtungen nicht tarifgebunden sind, entscheiden sie nach Gutsherrenart, für welche Beschäftigten sie in welchem Umfang Tarifverträge anwenden. So werden etwa Doktorandinnen und Doktoranden in der Regel mit Dumpinglöhnen in Höhe von 50 bis 70 Prozent der Tarifgehälter nach TVöD oder TV-L abgespeist – bei Vollzeitstellen mit Arbeitszeiterfassung. Urlaub wird häufig nur nach Maßgabe der Mindeststandards des Bundesurlaubsgesetzes gewährt, das bedeutet vier Wochen.

„Es ist skandalös, dass sich öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen standhaft weigern, einen Tarifvertrag abzuschließen.“ (Andreas Keller)

Er forderte den Bund auf, auf einer Tarifbindung der Forschungseinrichtungen zu pochen. „Wer zahlt, schafft an: Wenn der Bund die außeruniversitäre Forschung Jahr für Jahr mit Milliarden finanziert, muss er auch eine Verantwortung für anständige Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in den Einrichtungen übernehmen und die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch mit den Gewerkschaften zwingen“, sagte Keller.

Der Bund solle darüber hinaus im PFI klare Vorgaben für faire Beschäftigungsbedingungen, verlässliche Karrierewege und eine aktive Gleichstellungspolitik machen und Gelder sperren, wenn die Vorgaben missachtet werden. „Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge, gleiche Chancen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – diese Grundsätze müssen in der außeruniversitären Forschung selbstverständlich werden“, so Keller abschließend.