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VKA: Lückenhafte Vorschläge, kein Angebot

Es bleibt dabei: die Vereinung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) lehnt eine Aufwertung für einen Großteil der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab. Erst zum vorerst letzten Verhandlungstag am 21. April legte sie ein Papier vor, das ihre Vorstellungen ansatzweise dokumentiert. Ein konkretes Aufwertungsangebot ist auch darin nicht zu finden.

Die VKA hat in bisher fünf Verhandlungsrunden die zentrale Forderung der Gewerkschaften nach einer generellen Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe hartnäckig zurückgewiesen. In den Gesprächen zu den einzelnen Berufsgruppen haben sie zwar an einzelnen Punkten Gesprächsbereitschaft signalisiert, jedoch an keiner Stelle ein Angebot vorgelegt. Wiederholt haben die Arbeitgeber argumentiert, dass sie eine Aufwertung der Berufsgruppe insgesamt ablehnen, weil dies bereits durch die Einführung der Entgeltordnung 2009 geschehen sei und sich die Tätigkeiten seither nicht wesentlich verändert hätten. Im Vergleich mit anderen Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes seien die Sozial- und Erziehungsberufe ohnehin schon gut bezahlt und durch eine weitere Aufwertung würde das ganze Gefüge in eine Schieflage geraten. Diese und weitere Argumente hat die VKA in ihren öffentlichen Stellungnahmen verbreitet und mit fragwürdigen Rechenbeispielen unterlegt.

Am Ende der letzten Verhandlungsrunde, die am 20./21. April in Offenbach stattfand, hat die VKA ein Papier vorgelegt, mit Vorschlägen unter anderem für Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Kita-Leitungen (siehe Link im Kasten rechts). Dieses Papier sei ausdrücklich kein Angebot, solle aber ihre Gesprächsbereitschaft unterstreichen. In diesem Papier schlägt die VKA vor:

  1. Eine Öffnung der Entgeltgruppe S 7 für ErzieherInnen „mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in einem pädagogischen Spezialgebiet“. Zugleich sollen die Möglichkeiten einer Höhergruppierung in die S 8 geringfügig verbessert werden. Dieser Vorschlag macht deutlich, dass die VKA nicht gewillt ist, die von den Gewerkschaften geforderte bessere Eingruppierung für alle ErzieherInnen anzubieten.
  2. Eine geringfügige Erweiterung des Beispielkatalogs zur S 4 für KinderpflegerInnen „mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten“. Auch hier verweigert die VKA sich einer generellen Aufwertung.
  3. Die „Anzahl der unterstellten pädagogischen Fachkräfte“ (Vollzeitäquivalente) als weiteres Kriterium zur Eingruppierung der LeiterInnen von Kindertageseinrichtungen und eine bessere Eingruppierung für bestimmte Gruppen von LeiterInnen (S 7 nach S 9, S 10 nach S 11, neues Eingruppierungsmerkmal in der S 18 für LeiterInnen von Kindertageseinrichtungen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 240 Plätzen). Auch dieser Vorschlag würde nur für bestimmte Beschäftigtengruppen Verbesserungen bringen und viele gewerkschaftliche Forderungen unerfüllt lassen. Für viele LeiterInnen wäre dies keine Verbesserung, an dem seit 2009 festgeschriebenen Status würde sich nichts ändern.
  4. Der Vorschlag zum „handwerklichen Erziehungsdienst“ bedeutet im Kern eine Fortschreibung des status quo. Die Differenzierung nach Beschäftigten mit Meisterbrief und einschlägiger handwerklicher Ausbildung soll erhalten bleiben. Eine bessere Eingruppierung ergäbe sich nur für wenige Beschäftigte durch das vorgeschlagene Heraushebungsmerkmal in der S 15 für „Leiter/innen von Ausbildungs- und Berufsförderungswerkstätten, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes wesentlich aus der Entgeltgruppe S 13 heraushebt“.

Das Papier hat offensichtlich den Zweck, dass die VKA nun öffentlich verkünden kann, sie sei verhandlungsbereit und habe Angebote gemacht. So will sie die Gewerkschaften angesichts der nun drohenden Streiks in Erklärungsnot bringen. Fakt ist: Die Arbeitgeber haben zu keinem Zeitpunkt ein Angebot vorgelegt und die Kernforderung der Gewerkschaften hartnäckig zurückgewiesen. Trotz intensiver Warnstreiks zeigten sie keine Bereitschaft, diese Blockadehaltung aufzugeben. In den Verhandlungen haben sie immer wieder durchblicken lassen, dass sie das Thema gerne aussitzen würden, bis die allgemeine Entgeltordnung für den TVöD (VKA) in Kraft tritt, was frühestens 2016 passiert.