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Auswirkungen von Inflationsprämien auf die Rente

Renten in Zeiten von Inflation

Die Preise steigen – vor allem für Energie und Nahrungsmittel, die bei Rentner*innen einen besonders großen Anteil der Kosten ausmachen. Wann und wie bekommen Rentner*innen dafür einen Ausgleich? Die GEW klärt auf.

Bekommen Rentner*innen einen Inflationsausgleich? Es ist kompliziert. (Foto: CC0, pexels.com).

Bekommen Rentner*innen einen Inflationsausgleich?

Die Rentenerhöhung richtet sich, einfach gesprochen, nach der Zunahme der Löhne im Vorjahr insgesamt. Das heißt: Nur falls es den Arbeitnehmer*innen und ihren Gewerkschaften gelingt, die gestiegenen Preise durch höhere Löhne auszugleichen, erhöhen sich im Folgejahr auch die Renten. Deshalb brauchen auch Rentner*innen Gewerkschaften – und die Gewerkschaften die Rentner*innen, die die aktiven Kolleg*innen in ihren Arbeitskämpfen unterstützen.

Da aber die Preise schon heute hoch sind, die Renten aber immer erst mit Verzögerung nachziehen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) von der Bundesregierung, an die Rentenempfänger*innen auch in diesem Jahr eine Einmalzahlung zur Abmilderung der Inflationsfolgen zu zahlen – ähnlich wie die Energiepreispauschale im vergangenen Jahr.

Aber Arbeitnehmer*innen bekommen doch eine Inflationsprämie von 3.000 Euro, wieso nicht auch Rentner*innen?

Die sogenannte Inflationsprämie heißt eigentlich „Inflationsausgleichs-Sonderzahlung“. Diese bekommen nur Beschäftigte, für die dies durch ihre Gewerkschaft in einem Tarifvertrag ausgehandelt wurde, oder deren Arbeitgeber diese freiwillig zusätzlich zum Lohn zahlt. Das sind leider bei weitem nicht alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der Inflation bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Der Hintergedanke dabei: Die Tarifvertragsparteien sollen motiviert werden, sich auf die Auszahlung einer einmaligen Sonderzahlung zu einigen, um zu verhindern, dass die Löhne dauerhaft steigen. Dieser Überlegung liegt die Argumentation arbeitgebernaher Ökonom*innen zugrunde, die vor einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale warnen. Damit ist gemeint, dass Lohnsteigerungen Schuld an der  höheren Inflationsrate sind, weil sie die Kosten der Unternehmen erhöhen und sie dadurch gezwungen sind, die Preise anzuheben. Diese Annahme  ist unter Ökonom*innen allerdings umstritten.

Wie wirkt sich die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung auf die Renten aus?

Da die Arbeitnehmer*innen, die eine solche Sonderzahlung erhalten, und ihre Arbeitgeber für diesen Teil des Lohns keine Beiträge an die Rentenkasse abführen müssen, erhöht diese Sonderzahlung auch ihre spätere Rente nicht.

Etwas komplizierter zu beantworten ist die Frage, wie diese Sonderzahlungen sich auf die Rentenerhöhung auswirken. Kurz gesagt: Langfristig fließen auch gezahlte Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen in die Rentenerhöhung ein. Wegen der komplizierten Rentenformel dauert es aber drei bis fünf Jahre, bis sich das einpendelt und Renten und Löhne wirklich wieder parallel laufen. Mehr Details zur Berechnung findest du beim DGB.

Gibt es auch bei den Betriebsrenten einen Inflationsausgleich?

Heutzutage gibt es bei der Mehrzahl der Betriebsrenten keinen automatischen Inflationsausgleich. Das liegt in der Natur der kapitalgedeckten Altersvorsorge: Die Renten von heute und morgen müssen aus bereits bezahlten Beiträgen früherer Jahre finanziert werden. Es gibt also nicht einfach mehr zu verteilen, als Folge können auch die Renten nicht einfach steigen.

Nur falls das für die Betriebsrenten angelegte Geld inflationsbedingt höhere Zinsen abwerfen würde, könnten daraus auch höhere Betriebsrenten gezahlt werden. Aktuell sind die Zinsen zwar gestiegen, aber weit weniger als die Preise, und ein großer Teil des Geldes ist noch zu alten, niedrig verzinsten Konditionen angelegt. Eine Ausnahme sind klassische Firmen- oder Werkspensionen, bei denen der frühere Arbeitgeber die Betriebsrente zahlt. Der ist gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre zumindest zu prüfen, ob er sich eine Rentenerhöhung leisten kann.

Wie werden die Renten der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL/ZVK) erhöht?

Auch die „VBL-Rente“ oder „ZVK-Rente“ im öffentlichen Dienst ist eine Betriebsrente. Auch sie ergibt sich – über das Punktemodell – aus den Einzahlungen in der Vergangenheit. Es ist aber in die Punktetabelle bereits eine Verzinsung von 5,25 Prozent in der Rentenbezugsphase und eine Erhöhung um ein Prozent pro Jahr eingerechnet. An dieser Ein-Prozent-Erhöhung ändert leider auch die aktuelle Inflation nichts.

Das Besondere an der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist, dass hier die Höhe der Leistungen tarifvertraglich garantiert ist. In den Jahren 2015/16 konnten die Gewerkschaften durchsetzen, dass die Leistungshöhe trotz der damals beginnenden Nullzinsphase weiterhin auf dem alten Niveau blieb und dort für 10 Jahre festgeschrieben wurde. Mit solch hohen Inflationsraten, wie wir sie aktuell haben, hat damals niemand gerechnet. 2025 kann (und muss) das nächste Mal über die Zusatzversorgung verhandelt werden.

Bekommen Pensionär*innen einen Inflationsausgleich?

Pensionen sind eigentlich keine Renten, sondern „Ruhestandsbezüge“, also nachträglich gezahlte Gehälter. Ihr Anstieg wird von den jeweiligen Landesparlamenten (für Bundesbeamt*innen vom Bundestag) beschlossen und entspricht meistens dem Prozentsatz, um den auch die Gehälter der aktiven Beamt*innen steigen. Der wiederum orientiert sich seit vielen Jahren wieder an den im öffentlichen Dienst vereinbarten Lohnsteigerungen. Es liegt also auch im Interesse der Pensionär*innen, ihre noch aktiven Kolleg*innen und ihre Gewerkschaft in der Tarifrunde zu unterstützen!

Für die Bundesländer, die Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder(TdL) sind, werden im Oktober/November/Dezember 2023 das nächste Mal die Lohnprozente verhandelt, im Land Hessen, das seit 2009 nicht mehr zur TdL gehört,  erst Anfang nächsten Jahres. Was dabei herauskommt – und ob es dort auch eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung geben wird – ist derzeit kaum vorhersehbar. Anschließend geht das Ganze dann noch in die Landesparlamente, die über die Übertragung des Tarifabschlusses auf Besoldung und Versorgung entscheiden müssen.