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Ganze Stellen für Promovierende

GEW lobt Vorstoß von HRK-Vize Radtke

Die GEW hat den Vorschlag des Rektors der Universität Duisburg-Essen und Vizepräsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Ulrich Radtke begrüßt, Doktorandinnen und Doktoranden grundsätzlich ganze Stellen anzubieten.

Foto: Charls Yunck

„Nicht 50-, 66- oder 75-Prozent-Stellen für Doktorand/innen sollten die Regel sein, sondern 100 Prozent“, hatte Radtke in einem Gastbeitrag für den Blog des Bildungsjounalisten Jan-Martin Wiarda formuliert.

Alles andere sei „weder fair dem Nachwuchs gegenüber“ noch sinnvoll im „Wettbewerb um die klügsten Köpfe“, sagte Radtke, der auch Sprecher der Mitgliedergruppe Universitäten in der HRK ist. Er stellte klar, dass Doktorandinnen und Doktoranden auf vollen Stellen nicht „mehr als bislang schon“ für den Unibetrieb arbeiten müssten. Sie sollten vielmehr mindestens dieselbe Zeit wie heute für ihr Promotionsprojekt haben – und diese Zeit „gerechterweise bezahlt“ bekommen. „Es geht um Respekt“, lautet das Plädoyer des Geographie-Professors, der seit 2008 Rektor seiner Uni ist.

Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), begrüßte Radtkes Initiative. „Promovierende sind keine Studierenden im dritten Studienabschnitt nach Bachelor und Master, sondern Forscherinnen und Forscher in der ersten Phase ihrer wissenschaftlichen Berufstätigkeit. Sie bringen volle Leistung und haben dafür volles Gehalt verdient“, betonte der GEW-Vize.

Keller machte darauf aufmerksam, dass die GEW in ihrem Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ von 2011 allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen empfehle, Promovierenden ebenso wie anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern grundsätzlich eine Vollzeitbeschäftigung anzubieten – und zwar im Rahmen von tarifvertraglich geschützten und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. „Vielfach werden Doktorandinnen und Doktoranden halbe Stellen angeboten – mit der stillschweigenden Erwartung, dass sie in der unbezahlten Freizeit an ihrer Dissertation arbeiten. Das ist nichts anderes als eine Halbierung des Gehalts auf kaltem Wege. Dabei ist gerade die Promotion der Grund dafür, dass die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Regel nur befristet beschäftigt werden“. kritisierte der GEW-Hochschulexperte und pochte auf den Anspruch der Doktorandinnen und Doktoranden auf faire Bezahlung – „nicht nur für die Lehre und wissenschaftliche Dienstleitungen, die sie für ihre Hochschule erbringen, sondern für ihre Promotion selbst“.

Selbstverständlich solle es bei der Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung „auf ausdrücklichen Wunsch der Promovierenden“ bleiben, machte Keller klar. „Aber anbieten muss die Hochschule erst einmal eine volle Stelle“, so der GEW-Vize. Damit weiß er sich einig mit Rektor Radtke, den er aufforderte, nicht nur an der Universität Duisburg-Essen für ganze Promotionsstellen zu sorgen, sondern dafür auch in der HRK zu werben. „Die GEW ist bereit, mit den Rektorinnen und Rektoren über einheitliche Mindeststandards für gute Arbeit an allen Hochschulen zu sprechen. Mit dem Herrschinger Kodex haben wir dafür eine gute Diskussionsgrundlage entwickelt, die aktueller denn je ist“, betonte Keller. Dies zeige nicht zuletzt die Initiative von HRK-Vize Radtke.