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Kommentar: Menschenrecht auf Bildung für alle!

Auch in Deutschland steigt die Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden, die Zuwanderung nimmt zu. Rund 200 000 Menschen leben in Deutschland auf Grundlage der unsicheren Duldung oder Aufenthaltsgestattung (im Asylverfahren), darunter im Jahr 2013 knapp 50 000 Kinder und junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr. Für alle Kinder fordert die GEW die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung von Anfang an.

GEW-Vorsitzende Marlis Tepe (Foto: Kay Herschelmann)

Auch in Deutschland steigt die Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden, die Zuwanderung nimmt zu. Rund 200 000 Menschen leben in Deutschland auf Grundlage der unsicheren Duldung oder Aufenthaltsgestattung (im Asylverfahren), darunter im Jahr 2013 knapp 50 000 Kinder und junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr. Weitere rund 200 000 halten sich aufenthaltsrechtlich illegal in Deutschland auf.

Für alle Kinder fordert die GEW die Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung von Anfang an. Im November hat sie beschlossen, sich dafür einzusetzen, dass Bildungseinrichtungen mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet werden, um dieses Menschenrecht adäquat zu sichern. Viele GEW-Landesverbände haben die Situation der Flüchtlinge zu einem Schwerpunkt in ihren Zeitungen gemacht und Forderungen an die Politik gerichtet (siehe hierzu Zusammenstellung unter GEW-Initiativen). Um traumatisierte Flüchtlingskinder zu unterstützen, braucht es zusätzliche Qualifizierung und Sensibilisierung. Die Sprachförderung muss in allen Bildungsbereichen verbessert werden. Dazu benötigen wir zusätzliche, qualifizierte Erzieherinnen, Erzieher und Lehrkräfte. In der Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen müssen Familiensprachen und kulturelle Vielfalt eine angemessene Rolle spielen.

Wie von der GEW gefordert, wird in der frühkindlichen Bildung das Sprachförderprogramm "Frühe Chancen" fortgesetzt. Es erreicht aber bislang nur zehn Prozent der Kitas. Auch deshalb macht sich die Bildungsgewerkschaft für ein Kitaqualitätsgesetz stark. In der Schule ist die Schulpflicht unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu regeln. Die GEW verlangt, dass alle Kinder mit ihrer Ankunft in Deutschland Unterricht erhalten. Die Max-Traeger-Stiftung der Bildungsgewerkschaft fördert eine "Studie über die Schulanmeldung von Kindern ohne Aufenthaltsstatus - Bestandsaufnahme der aktuellen Praxis". Prof. Yasemin Karakaşoğlu und Dita Vogel untersuchen die Praxis an Grundschulen. Auf dieser Grundlage wollen wir weitere Forderungen entwickeln.

Um guten, sinnvollen Unterricht für Jugendliche und Heranwachsende zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Schulpflicht bis zum 21. Lebensjahr zu verlängern. Modellprojekte zur Beschulung von bis zu 25-jährigen Flüchtlingen zeigen, dass es gelingen kann, viele Heranwachsende in Ausbildung und Beschäftigung zu vermitteln. Auch Erwachsene brauchen Sprachförderung. Statt Flüchtlinge von den "Integrationskursen" auszuschließen, fordern wir, das System der Integrationslehrkräfte zu verbessern. DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann hat der Bundesregierung diese Position beim Integrationsgipfel im Dezember vorgetragen. Einen Anspruch auf BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben geduldete Flüchtlinge derzeit nur, wenn sie mindestens seit vier Jahren in Deutschland leben. Asylsuchende bekommen weder BAföG noch BAB. Auch sie müssen ein Recht auf diese Ausbildungsförderung erhalten.

Die Türkei hat aktuell rund 1,6 Millionen Flüchtlinge aufgenommen - mehr als jedes andere Land in Europa. Die GEW hat deshalb türkische Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen eingeladen, um zu erfahren, wie die Türkei diese Herausforderung stemmt und wir das Land unterstützen können.
Die GEW begrüßt alle Aktivitäten von Pädagoginnen und Pädagogen sowie von Bildungseinrichtungen, die Flüchtlinge in ihre Arbeit einbeziehen und sie solidarisch unterstützen. Mischen wir uns ein, um ein Willkommen zu ermöglichen, treten wir rassistischen Ausgrenzungen entgegen.

Dieser Kommentar der GEW Vorsitzenden Marlis Tepe ist in der Januarausgabe der E&W erschienen.