Nothilfe für Studierende
Zahnloses Bürokratiemonster
Am 27. Mai hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Michael Meister (CDU), Details der von der Bundesregierung geplanten Nothilfe für Studierende bekannt gegeben.
Neben den Überbrückungshilfen in Form von Bankkrediten stellt das BMBF den Studenten- und Studierendenwerken insgesamt 100 Millionen Euro für Studierende in akuten Notlagen zur Verfügung. Abhängig vom Kontostand der Studierenden können über maximal drei Monate bis zu 500 Euro im Monat ausgezahlt werden. GEW-Vize Andreas Keller warnt vor einem „zahnlosen Bürokratiemonster“.
Willkürliches Berechnungsverfahren
Nach Angaben von Meister müssen die Studierenden ihre Bedürftigkeit über ihren Kontostand nachweisen. Je höher der Kontostand ist, desto geringer fällt der Zuschuss aus. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) habe die Grenze der Bedürftigkeit mit einem Kontostand von 500 Euro definiert. Mit anderen Worten: Wer 500 Euro oder mehr auf dem Konto hat, geht leer aus – auch wenn er oder sie in Folge der Corona-Krise für die Existenzsicherung notwendige Jobs verloren hat. Wer einen Kontostand von 250 Euro hat, kann mit 250 Euro rechnen. Nur wer ganz blank ist, bekommt den vollen Betrag. Unklar ist, welcher Stichtag dafür relevant ist.
Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, kritisierte die Regelungen. „Das Berechnungsverfahren erscheint nicht nur willkürlich, sondern wird einen enormen Aufwand bei den Studierendenwerken produzieren. Hinzu kommt: Die Deckelung der Nothilfe bei 500 Euro und die Begrenzung auf höchstens drei Monate lässt viele Studierende im Regen stehen, die deutlich höhere und länger dauernde Verdienstausfälle zu beklagen haben“, sagte Keller.
„Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sollten die Regelungen überarbeiten, Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) etwas tiefer in die Schatulle greifen und den Etat für die Nothilfe deutlich aufstocken. Es ist unredlich, dass auf der einen Seite fast eine Milliarde Euro nicht abgerufener BAföG-Mittel im Bundeshaushalt versickern, auf der anderen Seite geknausert wird, wenn es darum geht, unverschuldet in Not geratene Studierende zu unterstützen und vor einem Studienabbruch zu bewahren“, so der GEW-Hochschulexperte.