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GEW unterzeichnet Aufruf zur Bekämpfung von Kinderarmut

20 Verbände und Organisationen fordern einen zügigen Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende. Die Gesetzesnovelle des Bundesfamilienministeriums solle endlich umgesetzt werden. Die GEW unterstützt den Aufruf.

Das breite Bündnis aus Verbänden und Vereinen, darunter auch die GEW, verlangt eine rasche Umsetzung des geplanten Ausbaus des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende. Obwohl das Vorhaben von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bereits von der Ministerpräsidentenkonferenz und vom Bundeskabinett beschlossen worden sei, scheitere es bislang an Verwaltungsargumenten und Bürokratiebedenken der Städte und Kommunen.

Die InitiatorInnen und UnterstützerInnen des Aufrufs "Kinderarmut bekämpfen" forderten von der in dieser Woche tagenden Arbeitsgruppe aus Länder- und RegierungsvertreterInnen einen Lösungsvorschlag. Der Unterhaltsvorschuss müsse weiter vorrangig gewährt werden, auch wenn Anspruch auf SGB II-Leistungen bestehe. Bund und Länder müssten den Kommunen dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Der Unterhaltsvorschuss solle zudem rückwirkend zum Jahresanfang allen Kindern von Alleinerziehenden zu Gute kommen, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekämen. 

Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder bislang nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Diese Altersgrenze soll jetzt erhöht werden. Der Vorschuss wird für maximal 72 Monate gezahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil.