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FRÖBEL: Neue Eingruppierungen ab 1. März 2018

Nach der Einigung auf neue Eingruppierungsvorschriften in den Bereichen T und V des Haustarifvertrags FRÖBEL sind die Änderungstarifverträge unterzeichnet worden. Die neuen Regelungen treten zum 1. März in Kraft.

Die Tarifeinigung vom Dezember bringt vielen Beschäftigten, die bei FRÖBEL in der Verwaltung, in Küchen, Hauswirtschaft und Technik tätig sind, eine bessere Eingruppierung. Das bedeutet teils erhebliche Gehaltszuwächse. Die Verbesserungen treten zum 1. März 2018 in Kraft. Für die Zuordnung zu einer neuen Entgeltgruppe ist kein Antrag der Beschäftigten nötig. Dies geschieht automatisch durch die Personalverwaltung.

Verbesserte Eingruppierungen ergeben sich insbesondere für Beschäftigte der Entgeltgruppen T1, T2, T3, V1, V2, V3, V5 sowie für Fachreferentinnen und – referenten.FRÖBEL-Vollzeitbeschäftigte, die zum 1. April 2018 Mitglied der GEW sind und dies bis zum 15. April nachweisen, erhalten mit der Gehaltszahlung im Mai wieder eine Bonuszahlung von 250 Euro. Damit wird honoriert, dass Gewerkschaftsmitglieder durch ihr Engagement und ihre Mitgliedsbeiträge Tarifverträge ermöglichen, von denen alle Beschäftigten profitieren.

Derzeit läuft die Tarifrunde Bund und Kommunen (TVöD). Die Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 200 Euro für alle Beschäftigten. Dabei geht es auch um die Gehälter von rund 200.000 Erzieherinnen in kommunalen Kitas. Die Entgelte des TVöD bilden die Grundlage für die Refinanzierung der freien Träger. Die GEW wird daher, sobald das Tarifergebnis zum TVöD feststeht, die FRÖBEL-Gruppe zu Tarifverhandlungen auffordern, damit die Gehälter dort mindestens so angehoben werden wie im öffentlichen Dienst.