GEW-Vize Andreas Keller sieht mehrere Pferdefüße bei der geplanten Evaluation: „Die Fragestellung greift zu kurz, die Beteiligung der Betroffenen ist nicht vorgesehen, die Ergebnisse kommen viel zu spät.“
Auf „e-Vergabe“, der Internet-Vergabeplattform des Bundes, ist das Projekt „Evaluation der Auswirkungen des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes“ seit 17. April online, Angebote können bis 6. Juni abgegeben werden.
Die Verpflichtung zur Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ergibt sich aus dem Gesetz selbst. In Paragraf 8 des 2016 novellierten WissZeitVG heißt es: „Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden im Jahr 2020 evaluiert.“ Weitere Vorgaben für die Evaluation enthält das Gesetz indes nicht.
Eindämmung des Befristungsunwesens
Für die GEW begrüßt Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, dass die Evaluation des WissZeitVG endlich in Angriff genommen wird: „Die Gesetzesnovelle von 2016 hat einige Vorschläge der GEW aufgegriffen, andere nicht oder in einer stark verwässerten Form. Von daher brauchen wir gesicherte Erkenntnisse über die Wirkungen der Gesetzesnovelle. Trägt sie zur Eindämmung des Befristungsunwesens an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei oder muss das Gesetz rasch nachgebessert werden?“
Das setze allerdings voraus, dass die Ergebnisse der Evaluation rechtzeitig vor der Bundestagswahl 2021 vorgelegt werden, damit ggf. noch in dieser Wahlperiode eine weitere Gesetzesänderung vorgenommen werden könne, betont der GEW-Hochschulexperte. „Laut Ausschreibung soll das Projekt indes bis 31.12.2021 laufen. Mit der Vorlage eines Berichts ist somit nicht vor 2022 zu rechnen. Damit ist nicht nur ausgeschlossen, dass noch in dieser Wahlperiode gesetzgeberische Konsequenzen aus der Evaluation gezogen werden, die Evaluationsergebnisse sollen sogar aus dem Bundestagswahlkampf herausgehalten werden. Das ist eine skandalöse Verzögerung des gesamten Evaluationsprozesses. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) möchte offensichtlich die dringend notwendige Debatte über Stärken und Schwächen der Novelle von 2016 auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben“, kritisiert Keller.
Vorschlag für einen Projektbeirat
Weiter fordert der GEW-Vize, dass vom Gesetz betroffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Betriebs-, Personalräte und Gewerkschaften in die Durchführung des Gesetzes einbezogen werden, etwa über einen Projektbeirat. „Dem Vernehmen nach soll zwar die Arbeitgeberseite – Hochschulrektorenkonferenz und Forschungseinrichtungen – das Projekt begleiten, aber die Arbeitnehmerseite außen vor bleiben. Die GEW ist gerne bereit, ihren Sachverstand in die Evaluation einzubringen“, so Keller.
Schließlich befürchtet Keller, dass die vom Ministerium ausgeschriebene Evaluation wesentlichen Fragen und Problemen aus dem Weg geht. „In der Ausschreibung wird als Kernanliegen der Novelle die Eindämmung unsachgemäßer Kurzbefristungen benannt. Tatsächlich war die extrem kurze Laufzeit von Zeitverträgen ein Ergebnis der ersten und bisher einzigen Evaluation des Gesetzes aus dem Jahr 2011 und spielte in der Debatte um die Novellierung 2015/16 zurecht eine wichtige Rolle. Die Probleme sind jedoch weitaus vielschichtiger. So hob sogar der Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Problembeschreibung explizit auch auf den hohen Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse sowie auf die Unsicherheit von Karrierewegen in der Wissenschaft ab“, stellt der GEW-Vertreter klar. Die Evaluation müsse daher alle Dimensionen der Befristungsmisere in den Blick nehmen, auch die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer.
Abschließend ermuntert Keller Bildungs- und Hochschulforscherinnen und -forscher an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen, eine Bewerbung für das Projekt in Betracht zu ziehen.