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Energiepreispauschale

Einmalzahlung für Studierende ab März beantragen

Studierende und Fachschülerinnen und -schüler sollen ab 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen können. Wie das geht und was du dazu brauchst.

Die bis zu 3,5 Millionen Antragsberechtigten mussten einen langen und harten Winter durchhalten, denn bereits im September 2022 hatte die Ampel-Koalition die Einmalzahlung für Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler beschlossen. Unklar blieb lange, wie, wann und an wen das Geld ausgezahlt werden soll. Ab dem 15. März ist es endlich soweit.

Antrag online stellen

Alle Hochschulen müssen die berechtigten Studierenden auf der Online-Plattform www.einmalzahlung200.de registrieren und ihnen ihre Zugangsdaten zukommen lassen. Erst danach können Studierende die 200 Euro beantragen. Um den Antrag zu beschleunigen, können Studierende und Fachschülerinnen und -schüler ein so genanntes BundID-Konto zur Identifizierung anlegen. Dieses kann schon jetzt über die Plattform eingerichtet werden – ein wichtiger Schritt, um Zeit zu sparen. Denn offen bleibt weiterhin, wann die Auszahlung tatsächlich kommt.

Die 16 Bundesländer einigten sich auf einen einheitlichen Start der Beantragung ab 15. März, wie die sachsen-anhaltische Staatskanzlei Mitte Februar mitteilte. Zuvor sollen einige Bundesländer mit ausgewählten Hochschulen das Antragsverfahren in einer Pilotphase testen. Andere Länder müssen erst noch die rechtlichen Grundlagen schaffen, um die Gelder auszahlen zu können.

Unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalt wurde die Antragsplattform entwickelt, die im Februar 2023 online ging. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte in diesem Zuge deutlich gemacht, dass nun die Länder in der Verantwortung seien, die Auszahlung der Energiepreispauschale auch tatsächlich vorzunehmen, denn der Bund habe seine Hausaufgaben bereits erledigt.

„Endlich sehen Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler Licht am Ende des Tunnels – das ist mehr als überfällig.“ (Andreas Keller)

GEW-Vize und Hochschulexperte Andreas Keller erklärte: „Dass die bereits im September 2022 versprochene Energiepreispauschale erst jetzt in die finale Umsetzung kommt, ist ein Armutszeugnis der Bundesbildungsministerin. Gerade für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler stellen die stark gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel Tag für Tag eine erhebliche finanzielle Belastung dar.“ Keller machte deutlich, dass die Energiepreispauschale erst dann helfe, wenn sie auch tatsächlich auf den Konten der Studierenden, Schülerinnen und Schüler ankomme. Darüber hinaus müsse der Bund vor dem Hintergrund anhaltend hoher Kosten und Preise weitergehende Maßnahmen zur Unterstützung ergreifen. „Die Bundesregierung muss rasch einen Gesetzentwurf für eine 29. BAföG-Novelle vorlegen. Die Bedarfssätze und Freibeträge sollten an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Es braucht einen echten Inflationsausgleich“, mahnte der GEW-Vize.