DGB-Besoldungsreport 2020
Bundesweit einheitliche Arbeitszeit gefordert
Nach dem Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen fordert der DGB eine Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie eine Angleichung der Arbeitszeit.
Besoldungsunterschiede von mehreren tausend Euro jährlich, keine einheitliche Wochenarbeitszeit und ein steigender Bedarf an qualifiziertem Nachwuchs: Das ist laut Besoldungsreport 2020 des Deutschen Gewerkschaftsbundes die aktuelle Lage im Beamtenbereich in Deutschland.
Der DGB nennt drei Beispiele: So erhalte der Lebensmittelkontrolleur (Eingangsstufe A 7) im Saarland über 4.000 Euro jährlich weniger als sein Kollege in Bayern. Die Jahresbruttobesoldung einer saarländischen Polizeihauptmeisterin (Eingangsstufe A 9) sei über 3.700 Euro niedriger als die ihrer bayerischen Kollegin. Und ein junger IT-Spezialist in Mecklenburg-Vorpommern verdiene trotz identisch hoher Verantwortung 10.000 Euro weniger als seine Kolleginnen und Kollegen in Bayern.
„Deswegen fordern wir neben der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes auch, endlich die Arbeitszeit wieder auf das Tarifniveau abzusenken, das im Schnitt 39 Stunden in der Woche beträgt.“ (Elke Hannack)
Zu den einheitlich guten Rahmenbedingungen, die der DGB fordert, gehört auch eine bundesweit einheitliche Arbeitszeit. Im Bund arbeiten die Beamtinnen und Beamten mit 41 Wochenstunden mit am meisten. Vor dem Hintergrund der am vergangenen Wochenende in Potsdam zu Ende gegangenen Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Deswegen fordern wir neben der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes auch, endlich die Arbeitszeit wieder auf das Tarifniveau abzusenken, das im Schnitt 39 Stunden in der Woche beträgt.“
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte unmittelbar nach dem Tarifabschluss angekündigt, im Bundestag die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes zu beantragen. Dazu ist eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes durch das Parlament nötig. Die Besoldung der Kommunalbeamtinnen und -beamten richtet sich nach den Landesbesoldungsgesetzen.
Steigender Personalbedarf
Während die öffentlichen Arbeitgeber händeringend qualifizierten Nachwuchs suchen, weil der enorme Personalbedarf stetig wächst und allein dem Bundesdienst in den nächsten 10 Jahren altersbedingt über 30 Prozent der Beschäftigten verloren gehen, driftet die Besoldung im deutschlandweiten Vergleich immer weiter auseinander. Einzelne Dienstherren ergriffen laut DGB in den vergangenen zwei Jahren besoldungspolitische Maßnahmen, die zu Veränderungen im bundesweiten Besoldungsvergleich führten. „Damit wird die Zahlkraft der einzelnen Dienstherren zum entscheidenden Kriterium im Wettbewerb um die besten Köpfe“, betonte Hannack.
Der jährlich erscheinende DGB-Besoldungsreport stellt die Auswirkungen der Besoldungspolitik von Bund und Ländern anhand der Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13, einer ledigen und kinderlosen Beamtin bzw. eines ledigen und kinderlosen Beamten dar. Er veranschaulicht, welche Wege die 17 Besoldungsgesetzgeber seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 beschritten haben, und wie die einseitig ausgeübte Gesetzgebungskompetenz zu einem Auseinandertriften der Besoldungslandschaft geführt hat.