"Eine Scansoftware für Schulen wird nicht kommen", so das bayerische Kultusministerium am Freitag in München. Darauf hätten sich die 16 Bundesländer, vertreten durch den Freistaat Bayern, und die Schulbuchverlage geeinigt. Gleichzeitig sei beschlossen worden, gemeinsam nach einer Lösung für den digitalen Einsatz von Unterrichtswerken und -materialien im Unterricht zu suchen.
Die GEW begrüßte diese Entscheidung: "Das Projekt mit der geplanten Scansoftware hätte in die Irre geführt", erklärte Marianne Demmer, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Schule. Beschäftigte an den Schulen auszuforschen und Lehrkräfte unter Generalverdacht zu stellen, hätte zu Unruhe an den Bildungseinrichtungen geführt und die Rechte der Beschäftigten verletzt.
Nun müsse eine Lösung gefunden werden, die Rechtssicherheit schaffe. "Die Lehrkräfte müssen für die Lehr- und Lernprozesse alle nötigen Infoquellen professionell nutzen, die Inhalte nach pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten aufbereiten und wiedergeben können", so Demmer. "Wir bieten den Ländern und dem Verband Bildungsmedien Gespräche über eine Vereinbarung an, mit der diese Ziele erreicht und die Rechte der Autoren und Verlage berücksichtigt werden." Die Vereinbarung müsse alltagstauglich sowie praxisorientiert sein und dürfe keinen bürokratischen Aufwand an den Schulen verursachen.
Hintergrund:
Im Dezember 2010 hatten sich Verwertungsgesellschaften, Schulbuchverlage und Länder vertraglich darauf verständigt, in welchem Umfang und in welcher Weise Kopien von Werken für den Unterrichtsgebrauch an Schulen erstellt und genutzt werden können. Um etwaige Urheberechtsverletzungen feststellen und ahnden zu können, enthält der Vertrag auch die Verpflichtung, spezielle Scansoftware – sogenannte "Schultrojaner“ – einzusetzen, die Speichermedien an Schulen auf unerlaubt digitalisierte Text-, Bild- und Tondokumente hin untersuchen sollte.
Aus für "Schultrojaner"
Länder und Schulbuchverlage verzichten nun doch auf die Entwicklung und den Einsatz von Spionagesoftware, die auf Schulcomputern nach unerlaubten Kopien von Lehrmaterialien suchen sollte. Die GEW begrüßt diesen Verzicht ausdrücklich.