Aufruf von Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 7. GEW-Wissenschaftskonferenz vom 9. bis 12. Oktober 2013 am Müggelsee in Berlin-Köpenick.
Wer gute, ja exzellente Forschung und Lehre fordert, muss gute Beschäftigungsbedingungen und Berufsperspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bieten. Das ist das zentrale Anliegen der Kampagne für den „Traumjob Wissenschaft“, welche die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft 2010 mit dem Templiner Manifest gestartet und 2012 mit dem Herrschinger Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ fortgesetzt hat.
Jetzt heißt es: Nicht nachgeben, sondern nachlegen! Bund und Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes müssen endlich wirksame Maßnahmen für berechenbare Karrierewege und stabile Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft ergreifen.
Auch wenn wesentliche Kompetenzen in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik bei den Ländern liegen, auch wenn die Autonomie der Hochschulen und Forschungseinrichtungen immer weiter gestärkt wurde: Der Bund kann wichtige Rahmenbedingungen zu Gunsten des Prinzips „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ setzen. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sie dafür alle verfügbaren rechtlichen Kompetenzen und politischen Handlungsmöglichkeiten ausschöpft.
Wir schlagen drei Maßnahmen für ein 100-Tage-Programm der neuen Bundesregierung vor.
1. Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind befristet beschäftigt, über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von unter einem Jahr. So kann es nicht weitergehen: Das Hire-and-Fire-Prinzip ignoriert nicht nur das Interesse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an berechenbaren beruflichen Perspektiven, sondern unterminiert auch die Kontinuität und damit die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit in Forschung und Lehre. Wir fordern die neue Bundesregierung daher auf, in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorzulegen, um dem ausufernden Befristungsunwesen in Hochschule und Forschung endlich Einhalt zu gebieten.
Eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sollte mindestens umfassen, dass
- Mindestlaufzeiten für nach dem Gesetz begründete Zeitverträge festgeschrieben werden, wonach die Laufzeit von befristeten Beschäftigungsverhältnissen mindestens der voraussichtlichen Dauer der Qualifikation bzw. der Laufzeit des Drittmittelprojekts entsprechen muss,
- die familienpolitische Komponente des Gesetzes, die die Verlängerung von Zeitverträgen mit Beschäftigten, die Kinder betreuen, ermöglicht, verbindlich ausgestaltet wird,
- Beschäftigte auf drittmittelfinanzierten Stellen den gleichen Anspruch auf die Verlängerung ihres Zeitvertrages im Rahmen der familienpolitischen Komponente sowie in Folge einer Beurlaubung oder Arbeitszeitermäßigung u. a. für Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen erhalten wie Beschäftigte auf Haushaltsstellen,
- die Tarifsperre ersatzlos gestrichen wird und Gewerkschaften und Arbeitgeber das uneingeschränkte Recht bekommen, sachgerechte Regelungen für die Befristung von Arbeitsverträgen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszuhandeln.
2. Aktive Vergabepolitik in der Forschungsförderung
Über Bund-Länder-Programme wie die Exzellenzinitiative, den Qualitätspakt Lehre oder den Pakt für Forschung und Innovation ist der Bund maßgeblich an der Finanzierung von Forschung und Lehre an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beteiligt. Meint es der Bund ernst mit der Zielsetzung, die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung und die Perspektiven von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu verbessern, muss er als Geldgeber Mitverantwortung für die Qualität von Karrierewegen und Beschäftigungsbedingungen an den von ihm finanzierten Einrichtungen übernehmen.
Wir schlagen daher vor, dass der Bund zukünftig die Finanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen an die Auflage bindet, dass sich diese in einem Kodex „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu berechenbaren Karrierewegen und stabilen Beschäftigungsbedingungen verpflichten. Vom Bund geförderte Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten sich über einen Kodex „gute Arbeit in der Wissenschaft“ insbesondere dazu verpflichten,
einem Arbeitgeberverband beizutreten und die entsprechenden Tarifverträge einzuhalten,
verantwortungsbewusst mit der Befristung von Arbeitsverträgen umzugehen,
Stipendien nicht zur Verdrängung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu missbrauchen,
Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten zu begründen und
ein zukunftsfähiges Personalentwicklungs- und Gleichstellungskonzept vorzulegen und umzusetzen.
Wir fordern die neue Bundesregierung auf, noch in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit Verhandlungen über den Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen aufzunehmen.
3. Förderprogramm für verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft
Die Personalstruktur an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen weist im internationalen Vergleich wesentliche Strukturdefizite auf: Die Karrierewege sind lang und steinig, neben der Professur gibt es kaum Perspektiven, auf Dauer Wissenschaft als Beruf auszuüben. Insbesondere in der Phase „zwischen Doktorhut und Katheder“ – so das Motto der 7. GEW-Wissenschaftskonferenz – brauchen wir mehr berechenbare Berufsperspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere durch einen Tenure Track. Ein Tenure Track eröffnet promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Postdocs) die Perspektive einer dauerhaften Beschäftigung, wenn sie mit ihrer Einrichtung vereinbarte Entwicklungsziele in Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement erreichen.
Wir schlagen daher dem Bund vor, Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch ein spezielles Förderprogramm für verlässliche Karrierewege von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Anreize für die nachhaltige Schaffung von Tenure-Track-Modellen zu geben – durch die Förderung zusätzlicher Juniorprofessuren oder anderer Postdocstellen, wenn diese mit einem Tenure Track ausgestattet sind und von der jeweiligen Einrichtung auf Dauer weiter finanziert werden. Dabei müssen mindestens 50 Prozent der geförderten Stellen von Frauen besetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, in ihren ersten 100 Tagen ein Konzept für ein entsprechendes Förderprogramm vorzulegen.