Zum Inhalt springen

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Auf die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer und auf die Vermeidung von Nachteilen für Mitglieder und Angehörige der Hochschule aufgrund des Geschlechts hinzuwirken ist die Aufgabe der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten.

Ihre Rechte und der Modus der Wahl der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten sind in den Landeshochschulgesetzen geregelt. So machen sie Vorschläge und nehmen Stellung zu allen die Belange der Frauen an der Hochschule berührenden Angelegenheiten, insbesondere in Berufungsverfahren und bei der Besetzung der Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals.

Der Zusammenschluss der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen der BRD ist die Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF). "In der BuKoF wirken die Mitglieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an Hochschulen zusammen." heißt es in der Satuing. Die BuKoF vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen. Auf der Webseite der BuKoF finden sich unter "Service-Seite" die Adressen der Frauen- und Gleichstellungsbeaufragten an Hochschulen in der BRD. In einigen Bundesländern gibt es Landeskonferenzen der Frauenbeauftragten (LaKoF).

Insbesondere die gemeinsame Projektgruppe Frauen in Hochschule und Forschung der Vorstandsbereiche Frauenpolitik und Hochschule und Forschung der GEW arbeitet eng mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der BuKoF zusammen. Die GEW setzt sich u.a. dafür ein, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten mindestens Antrags- und Vetorechte in den Hochschulgremien haben.

Links