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Deutsche Auslandsschulen

WDA will Rechte der Auslandslehrkräfte einschränken

Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) fordert, den privaten Trägervereinen der Deutschen Auslandsschulen mehr Macht zu geben – zu Lasten von Lehrkräften, pädagogisch Tätigen und Schulleitungen.

GEW-Tagung zum Auslandsschulwesen (Foto: Manfred Brinkmann)

GEW warnt vor Machtzuwachs der Schulvorstände

Geht es nach dem WDA, werden die Trägervereine – und damit die Schulvorstände – der rund 140 Deutschen Auslandsschulen deutlich gestärkt. Sie sollen das Recht erhalten, auch jene Lehrkräfte auszuwählen, die bislang von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) vermittelt und aus Deutschland bezahlt werden (Auslandsdienstlehrkräfte und Bundesprogrammlehrkräfte). Außerdem soll den privaten Schulträgern erlaubt werden, Verträge mit  vermittelten Lehrkräften einfacher und mit kürzeren Fristen zu kündigen. Wer eine pädagogische Führungsposition ausübt oder in der Schulleitung tätig ist, hat nach Vorstellungen des WDA künftig nur noch eingeschränkte Mitsprachemöglichkeiten bei der Schulentwicklung. Die GEW lehnt dies ab. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte aller Lehrkräfte und Pädagogen an den Auslandsschulen gestärkt werden“ erklärt der Vorsitzende der GEW Arbeitgruppe Auslandslehrerinnen und Auslandslehrer (AGAL), Günther Fecht. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen privaten Trägervereinen, Schulleitungen und staatlicher ZfA habe sich bewährt, so Fecht. Er warnt vor einem Machtzuwachs der Trägervereine und der damit einhergehenden „weiteren Privatisierung des Auslandsschulwesens“.



WDA-Gutachten sieht Eingriff in die Privatschulfreiheit

Der Weltverband stützt seine Forderungen auf ein juristisches Gutachten, das er bei einer Berliner Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte. Das im Januar 2019 veröffentlichte Gutachten entstand, um Argumente gegen eine Initiative der ZfA zu liefern. Die ZfA hatte einen Rahmen für ein „Qualitätsmanagement an Deutschen Auslandsschulen“ (AQM) vorgelegt. Das AQM zielt darauf, das bisherige Qualitätsmanagement für Lehrkräfte und pädagogisch Tätige zu erweitern, so dass es auch die Verwaltung und Leitung von Auslandsschulen erfasst. Dies sieht der WDA als Angriff auf die Kompetenzen der Trägervereine. Das Gutachten argumentiert: Die Deutschen Auslandsschulen seien den deutschen Ersatzschulen rechtlich gleichgestellt. Der Staat habe deshalb kein Recht, sich in die inneren Angelegenheiten der Auslandsschulen einzumischen. Im Gutachten heißt es: Wenn der Staat Auslandsschulen nur dann fördere, wenn „Mitsprache– und Aufsichtsrechte in schulisch-pädagogischen Angelegenheiten“ gewährt werden, dann sei dies ein „Eingriff in die Privatschulfreiheit“.

 

„Die Deutschen Auslandsschulen sind keine Ersatzschulen im Sinne des Grundgesetzes.“ (Günther Fecht)

Wie die GEW erfuhr, wird dies vom Auswärtigen Amt, das für die Auslandsschulen zuständig ist, klar zurückgewiesen. „Die Deutschen Auslandsschulen sind keine Ersatzschulen im Sinne des Grundgesetzes“, unterstreicht AGAL-Vorsitzender Günther Fecht. Weder entlasteten die Auslandsschulen den Staat von seinen Bildungsaufgaben, noch spare er durch sie Kosten. Dass die ZfA befugt sei, Regeln für die Auslandsschulen aufzustellen, ergebe sich nicht zuletzt aus dem Auslandsschulgesetz. Zusätzliche Brisanz erhält der Vorstoß des WDA durch einen aktuellen Fall: Der Schulleiter einer Auslandsschule in einer südamerikanischen Stadt wurde nach GEW-Informationen jüngst fristlos entlassen – und der Trägerverein bezog sich dabei ausdrücklich auf das WDA-Gutachten.