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TTIP aus Arbeitnehmersicht

Sehr beeindruckt vom großen Interesse an der Veranstaltung „Chancen und Risiken eines transatlantischen Handels- und Partnerschaftsabkommens (TTIP) aus Sicht der Arbeitnehmer“ zeigte sich der Hessische Staatssekretär für Europaangelegenheiten, Mark Weinmeister, bei der Begrüßung der 150 mehrheitlich deutschsprachigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Aschermittwoch 2014 in Brüssel.

Die hessische Landesregierung, der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatten gemeinsam zu der Veranstaltung eingeladen, die am 5. März 2014 in Brüssel in der Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union stattfand. Zur Einführung gab Dr. Sabine Stephan vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung einen Überblick über drei unterschiedliche makroökonomische Studien zu möglichen Wachstums- und Beschäftigungseffekten, die von einem TTIP-Abkommen erwartet werden. 

Zweifelhafte Prognosen zu Wachstum und Beschäftigung
Derartige Langzeitprognosen über einen Zeitraum von zehn und mehr Jahren seien grundsätzlich mit Vorsicht zu betrachten. „Es gibt zu viele unbekannte Faktoren, die Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung nehmen. Insgesamt sind die Wachstumsimpulse durch ein TTIP eher gering und bewegen sich im Promillebereich“, so Sabine Stephan. In der anschließenden Podiumsdiskussion zog Angela Pfister vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) historische Parallelen zur Einführung des Europäischen Binnenmarkts und der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA vor zwei Jahrzehnten. Rückblickend betrachtet seien die optimistischen Voraussagen zu wirtschaftlichem Wachstum und zusätzlichen Arbeitsplätzen von damals weder in der Europäischen Union noch in den NAFTA-Staaten USA, Kanada und Mexiko eingetreten. Pfister sieht bei TTIP die Gefahr, dass bestehende Sozial- und Umweltstandards in Europa durch Angleichungsprozesse mit den USA unter Druck geraten könnten. „Da helfen auch keine Nachhaltigkeitskapitel in Handelsabkommen, zumindest solange diese unverbindlich und ohne wirksame Sanktionsmechanismen bleiben.

Kritik an intransparenten Verhandlungen
Der österreichische Europaparlamentarier und Sozialdemokrat Jörg Leichtfried kritisierte die Intransparenz der TTIP-Verhandlungen seitens der EU-Kommission: „Wir Abgeordnete haben keine Kenntnis von den Details, die da verhandelt werden. Die Kommission hat scheinbar nichts aus dem Streit um das ACTA-Abkommen gelernt. Sie ist gerade dabei, das TTIP im Europäischen Parlament zu verspielen.“ Leichtfried sprach sich dagegen aus, internationalen Investoren die Möglichkeit zu geben, Staaten zu verklagen, wenn sie durch Regierungshandeln ihre Gewinne bedroht sehen: „Warum brauchen wir eine Sondergerichtsbarkeit für große Konzerne? Das ist völlig unnötig.“ Der Beifall im Publikum signalisierte breite Zustimmung. Erst im Januar hatte die EU-Kommission die Verhandlungen zum TTIP teilweise gestoppt und weitere Gespräche zum sogenannten Investor-State Dispute Settelement (ISDS) bis nach den Wahlen zum europäischen Parlament unterbrochen. Franz Ebert vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, wies darauf hin, dass ISDS-Klauseln zum Investorenschutz bereits heute Bestandteil einer Vielzahl bilateraler Handelsabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten, meist Entwicklungs- und Schwellenländern, seien. Er kritisierte, dass nur darüber diskutiert werde, wie man Investoren schützen kann, nicht aber wie sie verantwortlich gemacht werden können.

DGB fordert Stop der TTIP-Verhandlungen
Nach Ansicht von Florian Moritz vom Deutschen Gewerkschaftsbund verfolgt das TTIP die übliche Liberalisierungsagenda und bringt für Arbeitnehmer in Europa und in Deutschland nichts Gutes. Moritz sieht die Gefahr, dass das Freihandelsabkommen mit den USA deutsche Mitbestimmungsrechte unterlaufen und aushebeln könnte. „Die USA haben wichtige Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO bisher nicht unterzeichnet. Antigewerkschaftliche Gesetze hindern amerikanische Arbeitnehmer an ihrem Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverträge.“ Auch deutsches Vergaberecht wäre betroffen. So könnten internationale Konzerne auf die Idee kommen, staatliche Auftraggeber zu verklagen, wenn diese bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge tarifliche Entlohnung zur Bedingung machen würden. „Wir zweifeln am wirtschaftlichen Nutzen des Abkommens und machen uns Sorgen um soziale Standards und Arbeitnehmerrechte in Deutschland. Daher fordert der DGB, die TTIP-Verhandlungen auszusetzen.“

EU-Kommission für Investorenschutz
Demgegenüber war Jan Schmitz von der EU-Kommission bemüht, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Nutzen des geplanten Freihandelsabkommen zu überzeugen und der vielfältig geäußerten Kritik zu begegnen. Es sei nicht richtig, dass das Abkommen zu niedrigeren Standards in Europa führen werde: „EU-Handelskommissar Karel de Gucht hat mehrfach versichert, dass er dies nicht zulassen wird. Doch ihm wird einfach nicht geglaubt.“ Man werde sich mit den Amerikanern nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Allerdings seien Absprachen und Anpassungen bei den sogenannten nichttarifären Handelshemmnissen in beiderseitigem wirtschaftlichem Interesse und blieben sicherlich nicht ohne Wirkung auf andere Länder: „Gemeinsame internationale Standards, auf die Europäer und Amerikaner sich verständigen, werden zum Weltmodell.“ Auch die Festschreibung von Investorenrechten und Schiedsgerichten in Handelsabkommen verteidigte Schmitz. Beim ISDS gehe es darum, Rechtssicherheit zu schaffen, indem Investitionsschutz und Verfahren zur Streitschlichtung klar und präzise festgeschrieben werden. Im Übrigen sei die Kritik an Streitschlichtungsmechanismen wie ISDS schwer nachvollziehbar, wenn gleichzeitig das Fehlen wirksamer Sanktionsmechanismen zur Durchsetzung sozialer und ökologischer Rechte in Nachhaltigkeitskapiteln internationaler Handelsabkommen beklagt wird.