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Sozialplan - besser mit Tarifvertrag!

Nachdem die Notlagentarifverhandlungen gescheitert sind, hat die GEW-Tarifkommission für Berlitz beschlossen, einen tariflich durchzusetzenden Sozialplan zu fordern. Für die Verhandlungen hat die GEW der Geschäftsleitung den 2. Dezember 2010 vorgeschlagen.

Inhaltlich fordert die GEW unter anderem:

  • Vor einer Kündigung ist den Beschäftigten eine Tätigkeit an einem anderen Berlitz-Standort anzubieten. Bei Einstellungen haben im Zuge der Sozialplanverhandlungen gekündigte Beschäftigte einen Wiedereinstellungsanspruch.
  • Verlängerung des Kündigungsschutzes über die gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglich vereinbarten Fristen hinaus um einen Monat pro Beschäftigungsjahr.
  • Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bzw. einer einvernehmlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erhält
    der/die Betroffene eine Abfindung von zwei Monatsgehältern pro Beschäfti-gungsjahr. Dieser Abfindungsbetrag erhöht sich bei Schwerbehinderten und Personen, die zur Leistung von Unterhalt verpflichtet sind.

Ein Sozialtarifvertrag wird zwischen GEW und Arbeitgeberseite direkt verhandelt. Eine Einigungsstelle wird hier nicht eingeschaltet.
Durchsetzen können wir ihn aber nur mit den Beschäftigten, und zwar mit denen, die in der GEW organisiert sind!